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Diverse Verfahrensfehler Bundesgericht rügt Aargauer Obergericht

  • Gleich mehrfach habe das Aargauer Obergericht mit einem Urteil gegen Bundesrecht verstossen, schreibt das Bundesgericht in einem kürzlich publizierten Entscheid, über den die Zeitung «Schweiz am Wochenende» berichtet.
  • Das Obergericht hatte ohne ersichtliche Gründe auf die Aussage einer wichtigen Zeugin verzichtet und das Verfahren gegen einen Mann trotzdem mit einem Schuldspruch abgeschlossen.
  • Gemäss Bundesgericht muss sich das Aargauer Obergericht nun erneut mit dem Fall befassen.

Im Sommer 2019 verurteilte das Aargauer Obergericht einen Mann wegen Betruges, mehrfacher Nötigung sowie anderer Delikte zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen und einer Busse. Allerdings hätten die Aargauer Richter dieses Urteil gar nicht fällen dürfen, kritisiert das Bundesgericht in einem Entscheid, über den die Zeitung «Schweiz am Wochenende» berichtet.

Im Entscheid, der am 2. April publik wurde, kritisieren die höchsten Schweizer Richter mehrere Punkte. Der wichtigste ist, dass eine zentrale Zeugin im Verfahren nicht aussagen konnte. Sie hatte sich von der Verhandlung abgemeldet und schriftlich mitgeteilt, sie wolle ihre Aussage zurückziehen, den Beschuldigten also entlasten. Trotzdem beendete das Obergericht das Verfahren auf schriftlichem Weg und verurteilte den Mann.

Nicht nur formale, auch inhaltliche Mängel

Gegen dieses Urteil legte der Mann Beschwerde beim Bundesgericht ein und erhält nun auf der ganzen Linie recht. Man hätte das Verfahren auf keinen Fall ohne die Aussagen der Zeugin zu Ende führen dürfen, kritisieren die höchsten Schweizer Richter, vor allem nicht ohne jede Begründung, weshalb man auf die Aussage verzichtet habe. Dadurch seien zentrale Verfahrensrechte des Mannes verletzt worden.

Zusätzlich gravierend am Urteil sei, dass es laut Bundesgericht auch inhaltliche Zweifel gebe, ob der Mann tatsächlich komplett schuldig ist. Namentlich am Vorwurf der Nötigung bestünden erhebliche Zweifel. Das hätte das Gericht abklären müssen, wenn nötig mit zusätzlichen Beweisen oder Zeugen.

Mit dieser deutlichen Kritik schickt das höchste Schweizer Gericht den Fall nun wieder zurück in den Aargau, wo das Obergericht erneut darüber befinden muss.

Regionaljournal Aargau Solothurn 17:30 Uhr ; 

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