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Entscheid des Bundesgerichts Aargauer Obergericht muss Unfallfahrer milder bestrafen

  • Ein Mann, der in Seon einen tödlichen Autounfall verursacht hat, muss weniger als 8 Jahre ins Gefängnis. Das Aargauer Obergericht muss auf Anordnung des Bundesgerichts sein Urteil überprüfen.
  • Die verhängte Strafe sei eindeutig zu hoch, schreibt das Bundesgericht in seiner Urteilsbegründung. Es hiess eine Beschwerde des Unfallfahrers zum Teil gut.
  • Bereits das Obergericht hatte mit seinem Urteil das Strafmass nach unten korrigiert. Das Bezirksgericht hatte noch 11 Jahre Gefängnis angeordnet.
  • Beim Unfall im November 2014 kamen zwei Personen ums Leben, drei wurden schwer verletzt. Der Unfallverursacher prallte beim Überholen im Nebel frontal in ein entgegenkommendes Auto.

Beleuchtete Unfallstelle in der Nacht.
Legende: Zwei Tote und drei Schwerverletze: Die Polizei sprach von einem «unnötigen Überholmanöver mit schrecklichen Folgen». ZVG/Kantonspolizei Aargau

In der Nacht auf Sonntag, 2. November 2014, überholte ein Autofahrer zwischen Schafisheim und Seon zwei Autos. Der damals 30-Jährige überholte trotz Nebel und Sicherheitslinie in einer Kurve. Dort prallte er mit hoher Geschwindigkeit in ein entgegenkommendes Auto, in welchem zwei Ehepaare sassen. Der Fahrer und eine Passagierin verstarben auf der Unfallstelle. Die beiden weiteren Insassen sowie der Unfallverursacher wurden schwer verletzt.

Ein Gutachten zeigte später vor Gericht, dass der Unfallfahrer mit 130 Kilometern pro Stunde unterwegs war anstatt der erlaubten 80.

Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilte den Unfallfahrer wegen mehrfacher eventualvorsätzlicher Tötung, mehrfacher eventualvorsätzlicher schwerer Körperverletzung sowie wegen qualifizierter grober Verkehrsverletzung. Das Strafmass: elf Jahre Gefängnis. Die nächste Instanz, das Aargauer Obergericht, reduzierte die Strafe auf acht Jahre.

Kein Raserrennen

Das Bundesgericht befand nun, auch diese Strafe sei zu hoch. Es bestätigt zwar die Schuldsprüche, verlangt aber vom Obergericht ein tieferes Strafmass. Im Vergleich mit ähnlichen Fällen seien acht Jahre Gefängnis zu viel. Das Verschulden des Angeklagten sei geringer, als wenn sich der Unfall bei einer Raserfahrt oder einem Rennen ereignet hätte.

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