Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren in Zusammenhang mit Fahrzeugverkäufen durch den Bereich Fahrzeugwesen der kantonalen Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) eingestellt. Anhaltspunkte für strafbare Handlung wurden keine gefunden. Ein Ergebnis, das den Präsidenten der Geschäftsprüfungskommission (GPK), Hanspeter Weibel, stutzig macht: «Ich bin sehr überrascht. Denn die Missstände waren gravierend.»
Das Strafverfahren, das sich gegen eine unbekannte Täterschaft richtete, hatte die Staatsanwaltschaft im Februar 2018 wegen Verdachts auf ungetreue Amtsführung eröffnet. Insgesamt seien 132 Fahrzeugverkäufe aus den Jahren 2015 bis 2017 untersucht worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.
Mängel, aber keine Straftatbestände
Die Überprüfung der internen Abläufe beim An- und Verkauf von Kantonsfahrzeugen und die entsprechende buchhalterische Abwicklung durch den zuständigen BUD-Bereich zeigte demnach diverse Mängel auf. Es seien jedoch keine Straftatbestände erfüllt worden, hält die Staatsanwaltschaft fest.
Ich bin sehr überrascht. Denn die Missstände waren gravierend.
Hingegen sei der gesamte «Prozess Fahrzeugverkauf» in der fraglichen Zeit nur unzureichend dokumentiert und geregelt gewesen. Zu den diversen Mängeln zählt die Staatsanwaltschaft etwa das Fehlen einer Dokumentation über den Zeitwert der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Verkaufs. Dies habe einen deutlichen organisatorischen und administrativen Handlungsbedarf offensichtlich gemacht, heisst es im Communiqué.
Neuer Garagen-Chef eingestellt
Inzwischen ist eine Reorganisation des gesamten Fahrzeugwesens in der Kantonsverwaltung aufgegleist und grösstenteils bereits umgesetzt worden. «Ich glaube, das zeigt, dass es während vieler Jahre nicht richtig zu und her ging.» Unter anderem hat die ins Schussfeld der Kritik geratene Kantonsgarage der BUD seit Dezember einen neuen Chef.