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Dubiose Autoverkäufe Baselland Staatsanwaltschaft findet keine Hinweise auf strafbare Taten

Es seien zwar keine Straftatbestände erfüllt worden, aber der Fahrzeugverkauf sei unzureichend geregelt gewesen.

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren in Zusammenhang mit Fahrzeugverkäufen durch den Bereich Fahrzeugwesen der kantonalen Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) eingestellt. Anhaltspunkte für strafbare Handlung wurden keine gefunden. Ein Ergebnis, das den Präsidenten der Geschäftsprüfungskommission (GPK), Hanspeter Weibel, stutzig macht: «Ich bin sehr überrascht. Denn die Missstände waren gravierend.»

Die Affäre «Dubiose Autoverkäufe»

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  • Ausgangslage: Anfangs 2018 kritisierte die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Landrats Autoverkäufe des Kantons.
  • Hauptkritik: Die Fahrzeuge seien zum Teil ohne Quittung unter der Hand an Kantonsangestellte zu nicht nachvollziehbaren Preisen verkauft worden.
  • Haltung Kanton: Die Regierung weist die Kritik zurück, denn der Kanton sei nicht zu Schaden gekommen. Trotzdem gleist die Regierung den Fahrzeug-Verkauf komplett neu auf.
  • Die weiteren Schritte: Die Staatsanwaltschaft hat in der Angelegenheit eine Strafuntersuchung eröffnet. Nun gibt diese Entwarnung.

Das Strafverfahren, das sich gegen eine unbekannte Täterschaft richtete, hatte die Staatsanwaltschaft im Februar 2018 wegen Verdachts auf ungetreue Amtsführung eröffnet. Insgesamt seien 132 Fahrzeugverkäufe aus den Jahren 2015 bis 2017 untersucht worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Mängel, aber keine Straftatbestände

Die Überprüfung der internen Abläufe beim An- und Verkauf von Kantonsfahrzeugen und die entsprechende buchhalterische Abwicklung durch den zuständigen BUD-Bereich zeigte demnach diverse Mängel auf. Es seien jedoch keine Straftatbestände erfüllt worden, hält die Staatsanwaltschaft fest.

Ich bin sehr überrascht. Denn die Missstände waren gravierend.
Autor: Hanspeter Weibel Präsidenten der Geschäftsprüfungskommission

Hingegen sei der gesamte «Prozess Fahrzeugverkauf» in der fraglichen Zeit nur unzureichend dokumentiert und geregelt gewesen. Zu den diversen Mängeln zählt die Staatsanwaltschaft etwa das Fehlen einer Dokumentation über den Zeitwert der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Verkaufs. Dies habe einen deutlichen organisatorischen und administrativen Handlungsbedarf offensichtlich gemacht, heisst es im Communiqué.

Neuer Garagen-Chef eingestellt

Inzwischen ist eine Reorganisation des gesamten Fahrzeugwesens in der Kantonsverwaltung aufgegleist und grösstenteils bereits umgesetzt worden. «Ich glaube, das zeigt, dass es während vieler Jahre nicht richtig zu und her ging.» Unter anderem hat die ins Schussfeld der Kritik geratene Kantonsgarage der BUD seit Dezember einen neuen Chef.

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