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Eigene Expertise Professor stützt Baselbieter Wirtschaftskammer

Im Streit um die Allgemeinverbindlichkeit der Gesamtarbeitsverträge liege «keine Täuschung» seitens Wirtschaftskammer vor.

Jean-Fritz Stöckli, emeritierter Ordinarius an der Universität Basel, hat im Auftrag der Wirtschaftskammer Baselland (WiKa) ein Gutachten verfasst. Es sollte klären, ob im Jahr 2010, als neue Gesamtarbeitsverträge für das Maler- und Gipsergewerbe ausgehandelt wurden, alles rechtens abgelaufen sei.

Ja, glaubt Gutachter Stöckli und stützt damit die Einschätzung der Wirtschaftskammer:

  • In den Jahren 2010 bis 2017 seien drei Gesamtarbeitsverträge - einer für Maler, einer für Gipser und einer für Maler und Gipser - parallel rechtsgültig gewesen.
  • Die wichtige Allgemeinverbindlichkeit sei in zwei der drei Verträge geregelt und somit gegeben gewesen.
  • Einzig während zweier kurzer Zeitabschnitte von wenigen Monaten sei eine Lücke entstanden, was aber nicht von Bedeutung sei.

Das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga) ist als Aufsichtsbehörde anderer Meinung und hat wegen vermuteter Unregelmässigkeiten sogar eine Strafanzeige eingereicht. Diese ist bei der Staatsanwaltschaft hängig.

Letztlich geht es darum, ob Gewerkschaften und Arbeitgeber in den Jahren 2010 bis 2017 zu Recht so genannte Vollzugskosten in Millionenhöhe kassiert haben oder nicht. Die Wirtschaftskammer fühlt sich mit ihrem Gutachten bestärkt in ihrer Haltung.

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