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Staatliche vs. private Lösung Kein Kompromiss für die E-ID

Der Ständerat kam den E-ID-Gegnern entgegen, der Nationalrat hingegen votierte erneut für die Vorlage des Bundesrates.

Ein einziges Login für sämtliche Schweizer Online-Dienstleistungen. Unzählige Passwörter würden hinfällig, denn man hätte eine fälschungssichere digitale Identität. Eine E-ID, ein zentrales Login zum Einkaufen im Internet oder um Bürgerpflichten zu erledigen.

National- und Ständerat haben zu einem entsprechenden Gesetz grundsätzlich Ja gesagt – heute musste der Nationalrat aber noch ein paar Differenzen zum Ständerat bereinigen.

Bundesrat für Lösung aus dem Ständerat

Der Grundsatzentscheid der beiden Räte sieht vor: Der Staat soll die Identität einer Person prüfen, die E-ID würde dann aber von privaten Unternehmen herausgegeben. Früh formierte sich dagegen Widerstand.

Eine Gruppe um Sibel Arslan von den Grünen wollte den Bundesrat dazu zwingen, selber elektronische Ausweise herauszugeben. Er müsse den Schutz der Daten gewährleisten und so das Vertrauen in die E-ID garantieren.

Mehrere Nationalräte kämpften mit Arslan für ein rein staatliches System – aber ohne Erfolg. Die Ratsmehrheit wollte an der grundsätzlichen Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten nicht mehr rütteln.

Keine unabhängige Kommission

Der Ständerat hat die Bedenken der Gegner in verschiedenen Punkten aufgenommen. Dabei wich er teilweise von der Vorlage des Bundesrats ab. Im Nationalrat kündigte dann die zuständige Bundesrätin Karin Keller-Sutter überraschend an, der Bundesrat unterstütze im Sinne einer raschen Lösung den Ständerat.

Doch die ständerätlichen Kontrollmechanismen behagten der grossen Kammer nicht. Eine unabhängige Kommission hätte die Anbieter des elektronischen Ausweises prüfen und kontrollieren sollen. Für Lukas Reimann von der SVP sei aber eine neue, zusätzliche Kommission unnötig. Innerhalb der Bundesbetriebe gäbe es bereits genügend Fachkompetenz.

Gegner drohen mit Referendum

Auch die Ratsmehrheit fand eine neue Kommission überflüssig und lehnte den Minderheitsantrag ab. Der Datenschutz soll aber im neuen E-ID-Gesetz strenger sein als im Datenschutzgesetz. Eine Minderheit wollte die Weitergabe der Daten noch restriktiver ins Gesetz schreiben, konnte sich aber nicht durchsetzen.

Gegen die Aufgabenteilung von Staat und Privaten drohten die Gegner bereits früher mit dem Referendum. Die Allianz gegen die private E-ID sei bereit, hiess es dort auf Anfrage. Man warte jetzt noch die Debatte im Ständerat ab. Er wird sich voraussichtlich am Donnerstag dazu äussern.

Das sieht die Vorlage vor

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Eine Bundesbehörde soll die Identität einer Person mithilfe von Angaben aus den Informationssystemen des Bundes amtlich überprüfen. Herausgegeben würde die E-ID von einem privaten Identity Provider. Den Träger lässt das Gesetz offen.

Vorgesehen sind drei Sicherheitsniveaus: niedrig, substanziell und hoch. Die Nutzung der E-ID soll freiwillig bleiben. Im E-Commerce könnten damit die Kundinnen und Kunden eindeutig identifiziert werden. Die E-ID soll auch Zugang zum elektronischen Patientendossier gewähren und einen sicheren Behördenkontakt ermöglichen.

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