- Der Bau der neuen Axenstrasse verzögert sich weiter, das teilen die Kantone Schwyz und Uri mit.
- Grund ist eine Beschwerde verschiedener Umweltorganisationen beim Bundesverwaltungsgericht.
- Diese befürchten eine Kapazitätserweiterung auf der Strasse, die der Alpeninitiative zuwiderlaufen würde.
Die Erteilung der Plangenehmigung für die neue Axenstrasse mit zwei zusätzlichen Fahrspuren im Berg sei nicht in ihrem Sinne, teilten Alpen-Initiative, VCS Uri und Schwyz sowie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz am Dienstag mit. Sie hätten daher gegen das Gesamtprojekt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Neue Strasse für mehr Sicherheit
Im April hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) das Plangenehmigungsverfahren, also die Baubewilligung für die neue Axenstrasse abgeschlossen und grünes Licht gegeben für die Neubaustrecke mit dem Morschacher Tunnel und dem Sisikoner Tunnel.
Das Grossprojekt sieht parallel zur heutigen Verbindung zwischen Ingenbohl SZ und Sisikon UR eine neue, knapp acht Kilometer lange Strasse vor. Sie soll für mehr Sicherheit und eine Entlastung der Dörfer Brunnen und Sisikon vom Durchgangsverkehr sorgen.
Nachbessern bei bestehender Strasse
Nicht bewilligt wurden allerdings die flankierenden Massnahmen auf der bestehenden Axenstrasse. Diese würden zu einer Kapazitätserweiterung führen. Die bestehende Axenstrasse darf laut Uvek nicht auch noch verbreitert werden.
Die Kantone Schwyz und Uri müssten ein revidiertes Bauprojekt zur Sanierung und Verkehrsentlastung der bestehenden Axenstrasse vorlegen. Dieses sollen sie rechtzeitig vor der Inbetriebnahme der neuen Axenstrasse vom Uvek genehmigen lassen.
«Offene Fragen klären»
Die Umweltorganisationen bemängeln, dass das Projekt damit in zwei verschiedene Teilprojekte, nämlich Tunnel und bestehende Strasse, auseinanderdividiert werde. Dadurch seien bei letzterer Rückbaumassnahmen und Verkehrsberuhigungen weniger denn je garantiert.
«Die Kapazität auf alten Strasse muss reduziert werden», fordert Alf Arnold von der Alpeninitiative. Um dies sicherzustellen, müssten vor dem Bau zuerst offene Fragen geklärt werden.
Entzug der aufschiebenden Wirkung
Die Kantone Uri und Schwyz schrieben ihrerseits in einer Mitteilung, dass sie die Beschwerde der Umweltverbände sehr bedauerten. Ohne diese hätten sie noch in diesem Jahr mit den Bauarbeiten beginnen können. Wegen der Beschwerde lasse sich nun nicht mehr abschätzen, wie stark sich das Projekt verzögere.
Die Kantone prüfen, beim Gericht einen Entzug der aufschiebenden Wirkung zu beantragen. Würde das Gericht dies tun, könne man zumindest mit den Vorbereitungsarbeiten und dem Bau der dringlichsten Sicherheitsmassnahmen beginnen.