- Das Solothurner Stimmvolk kann am 19. Mai wie geplant über die kantonale Umsetzung der Steuerreform abstimmen.
- Es gibt zwar eine Beschwerde gegen das Abstimmungsbüchlein zur Steuervorlage. Diese hat allerdings keine aufschiebende Wirkung, heisst es in einer am Montag publizierten Verfügung des Bundesgerichts.
- Die Vorbereitungen zur Abstimmung seien weit fortgeschritten, so das Gericht. Die Abstimmungsunterlagen wurden bereits verschickt.
Es mache keinen Sinn, die Abstimmung über die Steuervorlage zu verschieben, heisst es beim Bundesgericht sinngemäss. Denn zum einen sind die Unterlagen bereits gedruckt und bei den Gemeinden, viele Stimmberechtigte haben sie sogar inzwischen bereits erhalten.
Zum anderen könne eine Abstimmung auch nachträglich für ungültig erklärt werden, so die Richter in Lausanne. Deshalb stützen sie den Solothurner Regierungsrats und wollen der Beschwerde von grünen Kantonsräten keine aufschiebende Wirkung geben. Allerdings: In der Sache an sich hat das Bundesgericht noch nicht entschieden.
Es geht um eine Grafik im Abstimmungsbüchlein
Vier Kantonsräte der Grünen kritisieren eine Grafik im Abstimmungsbüchlein. Sie haben anfangs April eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Eine der Grafiken in den Abstimmungsunterlagen über die Entwicklung der Steuererträge sei «manipulativ». In der Grafik werden die Erträge der juristischen Personen und der natürlichen Personen zusammengezählt.
Im Text zur Grafik ist jedoch ausschliesslich von der Entwicklung der juristischen Personen die Rede.
Der Regierungsrat stellt sich auf den Standpunkt, die Abstimmungsbotschaft zeige «klar und transparent» sowohl die Folgen einer Annahme als auch die Folgen einer Ablehnung der Steuervorlage auf.