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Steuerreform Solothurn Irreführende Grafik? Beschwerde gegen Abstimmungsunterlagen

Kritik an Abstimmungsunterlagen: Die Solothurner Grünen haben beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen die offiziellen Abstimmungsunterlagen zur Steuerreform eingereicht. Streitpunkt ist eine Grafik, in welcher die Regierung die Steuerentwicklung der nächsten zehn Jahre prognostiziert. Laut den Grünen ist diese Darstellung zwar nicht falsch, aber dennoch irreführend. Das Problem: Die Steuererträge von Firmen werden mit jenen von natürlichen Personen vermischt. Das Stimmvolk könne so gar nicht abschätzen, welche Folgen die Steuerreform tatsächlich hat, finden die Grünen.

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Legende: Grafik der Regierung zu den Folgen der Solothurner Steuerreform Diese Darstellung sorgt für Kritik, da sie die Steuererträge von juristischen und natürlichen Personen vermischt. zvg

Andere Darstellung verlangt: Die Grünen machen in ihrer Beschwerde geltend, die Grafik der Regierung verletze die politischen Rechte des Stimmvolkes. Mit der Grafik sei keine unverfälschte Stimmabgabe möglich. In einer eigenen Grafik zeigt der Grüne Kantonsrat Felix Wettstein, wie die Folgen der Steuerreform aus seiner Sicht besser dargestellt würden. Nämlich indem man die Steuerentwicklung der juristischen Personen separat ausweist.

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Legende: Gegendarstellung der Solothurner Grünen: Laut den Grünen wäre diese Darstellung besser, da sie nur die Steuerentwicklung der juristischen Personen zeigt. zvg

Regierung sieht kein Problem: Finanzdirektor Roland Heim sagt auf Anfrage von SRF, die Grafik sei in Ordnung. Es sei wichtig, dass man bei dieser Steuerreform eine Prognose zur Entwicklung sämtlicher Steuereinnahmen mache. Die Grafik bilde die Strategie der Regierung ab, indem sie zeige, dass durch die Steuerreform zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und dadurch zusätzliche Steuereinnahmen von natürlichen Personen geschaffen würden.

Solothurner Steuerreform

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Am 19. Mai stimmen die Solothurnerinnen und Solothurner über die Steuerreform ab. Es ist die kantonale Umsetzungsvorlage für die eidgenössische Steuerreform (STAF), welche am gleichen Tag zur Abstimmung kommt. Zentral in der Solothurner Umsetzung ist eine massive Senkung der Gewinnsteuern für Unternehmen, diese sollen schrittweise von heute 21,4 auf neu 13,1 Prozent sinken. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle von 80-90 Millionen Franken auf Kantons- und Gemeindeebene sollen einerseits mit Bundesgeldern und andererseits mit künftig höheren Steuereinnahmen kompensiert werden.

So geht es weiter mit der Beschwerde: Theoretisch könnte eine solche Beschwerde dazu führen, dass eine Abstimmung verschoben werden müsste. Auf Bundesebene ist das jedoch noch nie passiert und auf kantonaler Ebene lässt sich in den letzten Jahren kein vergleichbarer Fall finden. Die Hürden für eine Verschiebung durch das Bundesgericht sind auf jeden Fall hoch. Wann das höchste Gericht entscheidet ist offen.

Chancen oder nicht? Eine Beschwerde könnte dazu führen, dass die Abstimmung verschoben werden müsste. Ein Blick ins Bundesarchiv zeigt: Noch nie musste wegen einer solchen Beschwerde eine eidgenössische Abstimmung verschoben werden. Auf kantonaler Ebene lässt sich kein vergleichbarer Fall finden, jedenfalls nicht im Archiv des Bundesgerichts und der Schweizerischen Mediendatenbank. Die Hürden für eine Verschiebung der Abstimmung scheinen also hoch zu sein.

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