Kritik an Abstimmungsunterlagen: Die Solothurner Grünen haben beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen die offiziellen Abstimmungsunterlagen zur Steuerreform eingereicht. Streitpunkt ist eine Grafik, in welcher die Regierung die Steuerentwicklung der nächsten zehn Jahre prognostiziert. Laut den Grünen ist diese Darstellung zwar nicht falsch, aber dennoch irreführend. Das Problem: Die Steuererträge von Firmen werden mit jenen von natürlichen Personen vermischt. Das Stimmvolk könne so gar nicht abschätzen, welche Folgen die Steuerreform tatsächlich hat, finden die Grünen.
Andere Darstellung verlangt: Die Grünen machen in ihrer Beschwerde geltend, die Grafik der Regierung verletze die politischen Rechte des Stimmvolkes. Mit der Grafik sei keine unverfälschte Stimmabgabe möglich. In einer eigenen Grafik zeigt der Grüne Kantonsrat Felix Wettstein, wie die Folgen der Steuerreform aus seiner Sicht besser dargestellt würden. Nämlich indem man die Steuerentwicklung der juristischen Personen separat ausweist.
Regierung sieht kein Problem: Finanzdirektor Roland Heim sagt auf Anfrage von SRF, die Grafik sei in Ordnung. Es sei wichtig, dass man bei dieser Steuerreform eine Prognose zur Entwicklung sämtlicher Steuereinnahmen mache. Die Grafik bilde die Strategie der Regierung ab, indem sie zeige, dass durch die Steuerreform zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und dadurch zusätzliche Steuereinnahmen von natürlichen Personen geschaffen würden.
So geht es weiter mit der Beschwerde: Theoretisch könnte eine solche Beschwerde dazu führen, dass eine Abstimmung verschoben werden müsste. Auf Bundesebene ist das jedoch noch nie passiert und auf kantonaler Ebene lässt sich in den letzten Jahren kein vergleichbarer Fall finden. Die Hürden für eine Verschiebung durch das Bundesgericht sind auf jeden Fall hoch. Wann das höchste Gericht entscheidet ist offen.
Chancen oder nicht? Eine Beschwerde könnte dazu führen, dass die Abstimmung verschoben werden müsste. Ein Blick ins Bundesarchiv zeigt: Noch nie musste wegen einer solchen Beschwerde eine eidgenössische Abstimmung verschoben werden. Auf kantonaler Ebene lässt sich kein vergleichbarer Fall finden, jedenfalls nicht im Archiv des Bundesgerichts und der Schweizerischen Mediendatenbank. Die Hürden für eine Verschiebung der Abstimmung scheinen also hoch zu sein.