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Entscheid Grosser Rat Thurgau Deutliche Mehrheit für Detektive in der Sozialhilfe

Wer verdächtigt wird, missbräuchlich Sozialhilfegelder zu beziehen, soll im Thurgau inskünftig überwacht werden dürfen. Der Grosse Rat hat eine SVP-Motion für eine Ergänzung des Sozialhilfegesetzes mit 83 gegen 21 Stimmen überwiesen.

Bisher bestand im Thurgau keine gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Hilfsbedürftigen bei Verdacht auf missbräuchlichen Sozialhilfebezug. Die Gemeinden konnten die Sozialhilfe jedoch aufgrund von Falschaussagen, Dokumenten oder Nichtbefolgung von Anordnungen kürzen oder einstellen.

Der Regierungsrat sprach sich für die Überwachung aus. Man habe die eidgenössische Volksabstimmung zur Überwachung von Versicherten vom vergangenen November abwarten wollen. Die Thurgauer Bevölkerung habe mit einem Ja-Anteil von 72,9 Prozent zugestimmt.

Bereits früher seien im Thurgau Observationen von Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern als «letztes Mittel» gemacht worden, sagte Regierungsrat Jakob Stark (SVP). Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), das die fehlenden Gesetzesgrundlagen rügte, habe man jedoch auf den Einsatz von Detektiven verzichtet.

Linke Minderheit im Grossen Rat

Die SP und die Grünen lehnten die «übertriebene» Motion ab. Die Missbrauchsquote in der Schweiz sei tief, wahrscheinlich tiefer als jene der Steuerhinterzieher, sagte eine Vertreterin der Grünen. Es werde Misstrauen gegen Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger geschürt.

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