Die Klubleitung des FC St. Gallen hatte dem ehemaligen U17-Weltmeister Ben Khalifa während der Winterpause mitgeteilt, dass er bei der Planung ab dem Sommer nicht mehr berücksichtigt wird. Obwohl der Spieler selbst mehrmals den Wunsch geäussert hatte, den Verein zu verlassen, verklagte er den Klub wegen Mobbings und Persönlichkeitsverletzung.
Dass Ben Khalifa bei den Abschlusstrainings nicht mehr teilnehmen durfte, wertete das St. Galler Kreisgericht nun als Diskriminierung. Dies deshalb, weil andere Spieler, die ebenfalls nicht für das nächste Spiel berücksichtigt werden, am Abschlusstraining teilnehmen dürfen.
Der Entscheid, Ben Khalifa die Teilnahme am Abschlusstraining zu ermöglichen, gilt für 60 Tage. In diesem Zeitraum kann der Stürmer nun eine ordentliche Klage einreichen. Gemäss Sportchef Alain Sutter wird der FC St. Gallen das Urteil akzeptieren und umsetzen.