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Fakten und Eindrücke aus dem Gerichtssaal
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 29.03.2019. Bild: Keystone
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Kreisgericht St. Gallen Ben Khalifa klagt gegen den FC St. Gallen

  • Nassim Ben Khalifa forderte vor Gericht, dass er spielen und im wichtigen Abschlusstraining vor einem Match mit der ersten Mannschaft mittrainieren darf.
  • Der FC St. Gallen betonte, dass er die Beschäftigungsansprüche nicht verletzt habe.
  • Um sich ein Bild der Gesamtsituation zu machen, hat der Richter nebst den Anwälten auch den Spieler selber, den Trainer Peter Zeidler und den Sportchef Alain Sutter befragt.

Nassim Ben Khalifa: Er begründete vor Gericht sein Begehren damit, dass er einen Trainingsrückstand bekomme und sein Marktwert dadurch sinke. Es ist von Mobbing und Persönlichkeitsverletzung die Rede. Eigentlich wollte Ben Kalifa einen neuen Club suchen. Im Transferfenster im Winter hatte er keinen gefunden. Sein Vertrag beim FCSG läuft Mitte nächstes Jahr aus.

FCSG: Der Anwalt des FC St. Gallen betonte, der Klub habe die Beschäftigungsansprüche von Ben Khalifa nicht verletzt. Der FC St. Gallen biete dem Spieler professionelles Training. Am 1. Dezember spielte Nassim Ben Khalifa letztmals für den FC St. Gallen. Im Januar hat der Club klar gemacht, dass Ben Khalifa nicht mehr zu Spielen aufgeboten werde.

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