Die 14 Angeklagten standen wegen rund 30 Anklagepunkten vor Gericht. Von Erpressung über Betäubungsmittelhandel bis zu vorsätzlicher Tötung lauteten die Vorwürfe. Das Gericht machte den Kronzeugen für den Tod des IV-Rentners mitverantwortlich. Der mutmassliche Bandenboss wurde vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen.
Die Strafmasse
- Der Bandenboss wird zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Er wurde wegen Anstiftung zu Raub verurteilt.
- Der Kronzeuge muss wegen eventualvorsätzlicher Tötung durch Unterlassung 7,5 Jahre ins Gefängnis.
Die Schuldsprüche sind noch nicht rechtskräftig und können weitergezogen werden.
Berufung ans Obergericht
Das Tötungsdelikt geschah vor mehr als sieben Jahren. Ein 53-jähriger IV-Rentner war tot in seinem Einfamilienhaus in Kümmertshausen gefunden worden. Er war durch eine brutale Knebelung gestorben. Die Tat gab vorerst Rätsel auf.
Im «Fall Kümmertshausen» wurde 14 Mitgliedern der kriminellen Bande seit über einem Jahr der Prozess gemacht. Der Fall wird die Thurgauer Justiz noch weiter beschäftigen. Der Verteidiger des «Kronzeugen» hat angekündigt, in Berufung zu gehen.