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Fall Kümmertshausen «Ich bin erleichtert, dass der Prozess vorbei ist»

SRF News: Thomas Pleuler, es ist der aufwändigste Prozess, der je an einem Thurgauer Gericht verhandelt wurde. Sie hatten den Vorsitz als Richter. Die Urteile sind nach 46 Prozesstagen und über einem Jahr nach Prozessauftakt gefällt. Sind sie froh ist es vorbei?

Thomas Pleuler: Ich bin sicher erleichtert, dass der Prozess jetzt fertig ist. Ich bin vor allem erleichtert, dass wir die Verhandlung so durchführen konnten, wie wir es geplant haben.

Sie bekamen von den Anwälten und Prozessbeobachtern ein gutes Zeugnis. Sie seien ein ruhender Pool gewesen, der gut durch den komplexen Prozess geführt habe. Waren sie tatsächlich immer so ruhig oder hatten sie manchmal das Gefühl, ihnen wachse alles über den Kopf?

Es gab sicher einzelne Momente, bei denen ich mir gedacht habe: Wie kann man das Ganze bewältigen? Aber ich habe immer wieder probiert, jeden Tag neu an den Fall heranzugehen und nicht den grossen Berg anzuschauen, sondern die einzelnen Etappen.

Vor Gericht standen 14 Männer: Es ging um den Tod eines 53-jährigen Mannes, aber auch um Drogenhandel und Menschenschmuggel. Was war aus Sicht des Richters so schwierig am Prozess?

Schwierig war sicher, dass es um den Tod eines Mannes ging. Und es gab auch sonst viele Gewaltdelikte, die zur Anklage kamen. Das Ganze drohte manchmal überschattet zu werden von den Aktenmengen und den Nebengeräuschen, die es in diesem Prozess gab. Komplex war der Prozess vor allem wegen der grossen Menge an Akten und auch aufgrund der grossen Anzahl Beschuldigter und der grossen Anzahl von verschiedenen Delikten, über die wir verhandeln mussten.

Der Fall Kümmertshausen:

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Am 20. November 2010 wurde ein 53-jähriger Mann in seiner Wohnung im thurgauischen Kümmertshausen von zwei Männern überfallen. Den Mann knebelten und fesselten sie. Das Opfer erstickte. Der Tod des Mannes warf zunächst Rätsel auf. Später fanden die Untersuchungsbehörden jedoch heraus, dass das Opfer in die Machenschaften einer kriminellen Organisation geraten war, die Drogenhandel und Menschenschmugel betrieb. Das Opfer war durch einen Freund in die Machenschaften der Bande hineingezogen worden. Vor Gericht standen am Ende 14 Angeklagte wegen verschiedenen Delikten.

  • Der Bandenboss wurde zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Er wurde aber im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt freigesprochen.
  • Der Kronzeuge muss unter anderem wegen eventualvorsätzlicher Tötung durch Unterlassung 7,5 Jahre ins Gefängnis. Er ist der einzige, der im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt verurteilt wurde.

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