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Fall William W. Die Solothurner Justizbehörden konnten gar nicht anders

  • Der Kinderschänder William W. wurde wahrscheinlich rückfällig, nachdem ihn die Solothurner Behörden aus der Haft entlassen hatten.
  • Ein externer Bericht zeigt nun, dass sich sowohl Staatsanwaltschaft als auch das zuständige Amt richtig verhalten haben.
  • Die Experten kommen zum Schluss, dass keine disziplinarischen oder strafrechtlichen Verfahren gegen Mitarbeiter der beiden Stellen nötig seien.
  • Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun in drei Fällen wegen sexuellen Handlungen mit Kindern. In zwei Fällen geht es zudem auch um sexuelle Belästigung.

Ein Pädophiler missbraucht 2006 in Starrkirch-Wil ein achtjähriges Mädchen. Er wird verurteilt, sitzt die Strafe ab, macht eine Therapie und kommt wieder frei. Dies, obwohl ein Gutachter davor warnt. Der Mann sei immer noch pädophil.

Die Staatsanwaltschaft will ihn deshalb nachträglich verwahren. Dies klappt jedoch nicht. Der Kinderschänder kommt deshalb 2016 frei. Inzwischen ist er mutmasslich rückfällig geworden. Im November 2018 wird er wieder festgenommen.

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Dieser Fall wirbelt einigen Staub auf. Medien und Politiker werfen der Solothurner Justiz vor, dass sie zu zögerlich gehandelt habe. Für viele ist unverständlich, dass ein Straftäter freigelassen wird, obwohl er weiterhin als gefährlich gilt. Die Frage ist deshalb: Hat die Solothurner Justiz geschlampt?

Keine Schuld

Am Montag veröffentlicht nun die Solothurner Regierung die externe Untersuchung zum Fall. Die beiden Juristen Joe Keel und Peter Straub führen auf 73 Seiten aus, dass den Solothurner Behörden nichts vorzuwerfen sei. Die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft und des Amts für Justizvollzug hätten «recht- und verhältnismässig» gehandelt, heisst es im Bericht.

Die Mitarbeiter erhalten gar ein Lob. «Die involvierten Mitarbeitenden haben ihre Aufgabe engagiert und inhaltlich fundiert wahrgenommen.» Zudem habe sich auch kein Behördenmitarbeiter strafbar gemacht. Der Fall William W. dürfte also für keinen Kantonsangestellten juristische Folgen haben.

Juristische Fallstricke

Wie aber kam es zur Freilassung von Willam W.? Der verurteilte Kinderschänder war in einer stationären Massnahme, wurde therapiert. Die Therapie zeigte aber kaum Erfolg. Nun hatten die Behörden zwei Möglichkeiten: Den Mann verwahren oder die Therapie verlängern.

Laut Rechtsprechung ist eine Verwahrung nur dann möglich, wenn ein Täter als nicht therapierbar gilt. Die Solothurner Behörden beurteilten die Erfolgsaussichten wohl etwas zu optimistisch und waren sich nicht sicher, ob ein Gericht eine Verwahrung tatsächlich bestätigen würde. Deshalb wollten sie die bisherige Massnahme um weitere fünf Jahre verlängern, um die Öffentlichkeit zu schützen.

Doch das Obergericht als zweite Instanz verweigerte die Verlängerung der Massnahme, weil die Therapie nichts bringe. Dies hatten neue Gutachten gezeigt. Nun war es aber juristisch nicht mehr möglich, eine Verwahrung zu verlangen. Damit sei den Behörden nichts mehr anderes übrig geblieben rechtlich, als den Mann aus der geschlossenen Anstalt zu entlassen.

«Das ist eine Lücke im Gesetz», erklärt Gutachter Joe Keel im Gespräch mit SRF. «Das ist erkannt». Bundesbern arbeite bereits an einer Gesetzesrevision, um diese Lücke zu schliessen, so Keel.

Behörden haben alles versucht

Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage wurde für Willam W. aber noch eine ambulante Therapie angeordnet. Er wurde freigelassen, dabei von den Behörden aber eng begleitet, wie die Gutachter ausführen. Man habe mit viel Aufwand versucht, die Öffentlichkeit vor diesem uneinsichtigen Mann zu schützen. So wurde er vorerst in einem Wohnheim untergebracht, wehrte sich aber anschliessend für mehr persönliche Freiheiten.

Im Rahmen einer ambulanten Therapie sei es rechtlich einfach nicht möglich, den Straftäter wirklich zu kontrollieren, so die Gutachter.

Die Gutachter

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Die beiden Juristen Joe Keel und Peter Straub arbeiten ebenfalls für Justizvollzug und Staatsanwaltschaft. Straub ist leitender Staatsanwalt beim Untersuchungsamt Gossau. Keel ist Sekretär des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats.

Kurz: Die Gutachter sehen das Problem nicht beim Vollzug der Gesetze, also nicht bei der Arbeit der Solothurner Justizbehörden. Vielmehr orten die Gutachter das Problem bei der Gesetzgebung selbst oder bei der Auslegung der Gesetze durch die Gerichte.

Immerhin: Es werden «einige gesetzgeberische und organisatorische Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt und empfohlen», heisst es in der Zusammenfassung der Administrativuntersuchung.

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