- Die kantonale Vereinigung gegen Fluglärm zieht wegen der geplanten Südanflüge vor Bundesverwaltungsgericht.
- Sie hält die Genehmigung des satellitengestützten Instrumenten-anflugverfahrens für unzulässig.
- Ihr sei unter anderem das rechtliche Gehör verweigert worden, teilte die Vereinigung mit.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl und das Verkehrs-Departement Uvek hätten sich mit den Einsprachen gegen das Planverfahren für die Südanflüge grösstenteils nicht auseinandergesetzt, so die Vereinigung gegen Fluglärm.
Weiter findet die Organisation, der Umweltverträglichkeitsbericht sei lückenhaft und die Routenführung sei nicht lärmoptimiert.