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Forderung an den Bund Luzern will Velostrassen definitiv einführen

  • Die Städte Luzern, Basel, Bern, St. Gallen und Zürich hatten von August 2016 bis Oktober 2017 eine Bewilligung erhalten, acht Pilotstrecken zu testen.
  • Das Astra wertete die Testergebnisse aus, will aber die Ergebnisse noch mit Fachgremien und Verbänden diskutieren.
  • Die fünf Städte ziehen jedoch bereits eine durchwegs positive Bilanz und wollen die Velostrassen definitiv einführen.

Beim Bundesamt für Strassen (Astra) ist man weniger euphorisch. «Die Resultate aus den Pilotversuchen liefern keine eindeutigen Aussagen zur Zweckmässigkeit von Velostrassen», schreibt das Bundesamt in einem Schlussbericht zum Test.

Vortritt für Velos

Ziel der Velostrasse ist es, eine komfortable und sichere Veloführung abseits der Hauptverkehrsstrassen anzubieten. Gegenüber den einmündenden Quartierstrassen sind die speziell gekennzeichneten Velostrassen vortrittsberechtigt.

Die Stadt Luzern gestaltete die Taubenhaus-/Bruchstrasse zur Velostrasse um. Die Messungen hätten gezeigt, dass die Velofahrenden auf der Velostrasse nicht schneller unterwegs seien als vorher, teilte die städtische Umwelt- und Mobilitätsdirektion am Dienstag mit. Auch die Autos seien trotz Aufhebung des Rechtsvortritts nicht schneller gefahren.

79 Prozent der Anstösser gaben an, dass ihnen die Idee der Velostrasse zusagt. Auch Fussgänger fühlten sich auf der Velostrasse sicher. Luzern und auch die vier weiteren Städte ziehen daher eine durchwegs positive Bilanz. Der Veloverkehr werde komfortabler, ohne dass es bei den anderen Verkehrsteilnehmenden zu Qualitätseinschränkungen gekommen wäre.

«Astra steht auf die Bremse»

Die Pilotstädte kämen zu einem positiveren Schluss als das Astra, sagte der Luzerner Mobilitätsdirektor Adrian Borgula auf Anfrage. Man habe den Eindruck, das Bundesamt stehe auf die Bremse. Dies obwohl der Bund letztes Jahr beschloss, den Veloverkehr zu fördern.

Wir haben gute Erfahrungen gemacht. Es ist eine Komfortsteigerung und Zeitersparnins für die Velofahrenden.
Autor: Adrian Borgula Sicherheitsdirektor der Stadt Luzern

Für eine breite Umsetzung der Velostrassen müsste in der Verordnung über die Tempo-30-Zonen vom Prinzip des Rechtsvortritts abgewichen werden, schreibt das Astra. Dies sei ein namhafter Eingriff und müsse in Anbetracht der hohen Unfallzahlen beim Veloverkehr sorgfältig abgewogen werden. Man werde die Ergebnisse der Pilotversuche mit den betroffenen Fachgremien umfassend diskutieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

Die Pilotstädte hingegen wollen die Velostrassen nun auf Bundesebene verankern, um sie zukünftig entsprechend planen und gestalten zu können. Bis zum definitiven Entscheid über die Einführung von Velostrassen dürfen die Pilotstrecken in Betrieb bleiben.

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