Die Basler Regierung möchte die Anliegen des Frauenstreiks am 14. Juni grundsätzlich unterstützen. «Lohngleichheit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie; das sind nur zwei Themen, bei denen die Gesellschaft weiter vorwärts machen muss», sagt Andrea Wiedemann, Leiterin der zentralen Personaldienste beim Kanton Basel-Stadt.
Ferien für den Streik
Trotzdem müssen Frauen, die beim Kanton angestellt sind, für den Frauenstreik Ferien nehmen und dürfen demnach nicht richtig streiken. «Hier geht es nicht um die Arbeitsbedingungen beim Kanton Basel-Stadt», sagt Wiedemann. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sei es daher kein Streik und die Frauen müssten eben frei nehmen.
Service Public darf nicht zusammenbrechen
Der Kanton bemühe sich aber, allen Mitarbeiterinnen, die am Streik teilnehmen wollen, dies zu ermöglichen. Natürlich sei dabei aber zu beachten, dass die staatlichen Dienstleistungen nicht zusammenbrechen dürfen. «In typischen Frauenberufen, wie zum Beispiel bei Primarschullehrerinnen, könnte das eine Herausforderung sein.»