Ursprünglich war vorgesehen, dass die S3 ab Dezember 2018 in den Hauptverkehrszeiten am Morgen und am Abend zwischen Zürich-Hardbrücke und Bülach im Halbstundentakt verkehrt. Doch im Januar entschied das Bundesamt für Verkehr (BAV) anders: Der Güterverkehr solle Vorfahrt bekommen. Der ZVV fühlte sich vor den Kopf gestossen.
Bleibt es beim Entscheid des Bundesamts, könnte die S3 nur im Stundentakt fahren. Deshalb hat der ZVV eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Stadt Bülach trägt diese Beschwerde mit.
Es gehe vor allem um Planungssicherheit, so der ZVV-Mediensprecher Stefan Kaufmann gegenüber Radio SRF. Der Ausbau sei seit zehn Jahren geplant.
Züge für Nichts bestellt?
Für den Verkehrsverbund steht einiges auf dem Spiel, denn er hat bereits viel investiert: Um den Ausbau bewältigen zu können, hat der ZVV nämlich zusätzliche Doppelstockzüge gekauft.
Ausserdem steht der neue Fahrplan für das Jahr 2019 – der Halbstundentakt der S3 ist darin fest eingeplant und Busverbindungen sind darauf abgestimmt worden.