Die Stadt Bern hat eine neue Bestandesaufnahme der erhaltens- und schützenswerten Gebäude gemacht. Im Auftrag des Stadtrates wurde das Bauinventar grundlegend revidiert. Zusätzlicher Druck kam jedoch vom Kantonsparlament.
«Wir wollten diese Reinventarisierung sowieso machen», sagte der städtische Denkmalpfleger Jean-Daniel Gross. «Wegen des Entscheids des Grossen Rates mussten wir aber einen strengeren Bewertungsmassstab anwenden». Heisst: Ein Gebäude wird nicht mehr so einfach zum geschützen Baudenkmal wie früher.
Wenn früher eine 4,5 genügte, so braucht es jetzt eine 5.
Die Denkmalpflege habe aber darauf geachtet, den Revisionsauftrag konform mit der kantonalen Baugesetzgebung zu erfüllen: Es wurden alle Einträge strikte nach Fachkriterien überprüft.
Wirkung des Bauinventars
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Das Bauinventar stellt die Grundlage der denkmalpflegerischen Tätigkeit dar. Es bezeichnet jene Bauten, die aufgrund ihrer überdurchschnittlichen Qualitäten bei Umbau- oder Sanierungsvorhaben von der Denkmalpflege begleitet werden. Ein Eintrag im Bauinventar bedeutet aber noch nicht, dass ein Haus als Baudenkmal behandelt werden muss. Das Baugesetz sieht vor, dass der Eintrag im Baubewilligungsverfahren von der Eigentümerschaft bestritten werden kann. Ein Eintrag ist daher eine sogenannte Schutzvermutung.
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