- Das Gericht spricht eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und eine Geldstrafe von 100 Tagsätzen zu 10 Franken aus.
- Der Angeklagte war schon zwei Jahre in Haft. Bis das Urteil rechtsgültig ist, bleibt er auf freiem Fuss. Das Gericht hat die Sicherheitshaft abgelehnt, da kein Fluchtrisiko bestehe.
- Der Angeklagte wird verurteilt wegen Förderung der Prostitution, Ausnutzung der Notlage, Brandstiftung, Gewaltdarstellungen, versuchte Nötigung, Pornografie, Irreführung der Rechtspflege, Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz, Widerhandlung gegen das Waffengesetz.
- Die Verteidigung will das Urteil weiter ziehen. Der letzte Entscheid fällt aber der Angeklagte.
Zur Vorgeschichte
Das Gericht ist zum Schluss gekommen, dass der Angeklagte nicht in allen Anklagepunkten schuldig ist.
Für das Gericht war aber klar, dass im Nachtclub des Angeklagten die Frauen nicht nur getanzt haben, sondern sich auch prostituieren mussten. Nur so haben die Frauen genug Geld zum Überleben verdient. Für das Gericht war auch klar, dass der Angeklagte immer wieder die Notlagen seiner Tänzerinnen ausgenutzt. So verlangte er immer wieder Sex von ihnen, gegen ihre Willen. Von Vergewaltigung hat das Gericht aber nicht gesprochen.