Tabuthema - Weibliche Genitalbeschneidung: Betroffene in der Schweiz erzählen
Auch in der Schweiz leben tausende beschnittene Mädchen und Frauen. Weibliche Genitalverstümmelung schockiert, doch was bedeutet es für die Betroffenen beschnitten zu sein?
Noor* sitzt in einem Basler Park und erzählt von ihrem Leben als Frau, die beschnitten wurde. «Ich habe mehrere Entzündungen gehabt, sodass ich nicht einmal mehr laufen konnte.» Erst diese Schmerzen hätten ihr gezeigt, dass das nicht normal sei. Über ihre Ärztin sei sie dann auf die Möglichkeit gestossen, operativ die Schmerzen zu lindern. Jetzt spüre sie die Beschneidung schon, aber viel weniger.
Genitalbeschneidung in der Schweiz
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Das BAG spricht von bis zu 22'000 Mädchen und Frauen in der Schweiz, die beschnitten seien, oder zumindest in Gefahr, dies zu werden. Genaue Zahlen gibt es nicht.
Genitalverstümmelung ist in der Schweiz seit 2012 explizit strafrechtlich verboten und es drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis, unabhängig davon, ob die Tat in der Schweiz stattfand oder nicht. 2018 wurde im Kanton Neuenburg erstmals eine Frau wegen der Genitalverstümmelung ihrer Tochter verurteilt.
Das bestätigt auch Amina*. Auch sie lebt als beschnittene Frau in der Schweiz. Beschneidung sei ein Tabuthema und der erste Schritt sei immer darüber zu sprechen: «Den Frauen, die hier sind, muss zuerst klar sein, was sie für Probleme haben und weshalb.» Erst dann könnten sie selbst entscheiden, dass sie das für die nächste Generation nicht mehr wollen.
* Name geändert.
Zwei Begriffe: Beschneidung vs. Verstümmelung
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Die Begriffe Beschneidung und Verstümmelung beschreiben das gleiche Phänomen.
Weibliche Genitalverstümmelung
(Female Genital Mutilation – FGM) ist der offizielle Fachbegriff, der zum Beispiel auch von der Weltgesundheitsorganisation verwendet wird. Die grausame Dimension der Tat soll damit verstärkt werden.
Weibliche Genitalbeschneidung
(Female Genital Cutting – FGC) wird häufig von den Betroffenen bevorzugt, da sie sich selbst nicht als verstümmelt wahrnehmen.
«SRF Impact»
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