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Bajra erhält bedingte Freiheitsstrafe
Aus Gesichter & Geschichten vom 22.03.2023.
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Urteil Bezirksgericht Dietikon Bendrit Bajra wegen grober Verkehrsdelikte schuldig gesprochen

Der ehemalige Komiker Bendrit Bajra verletzte das Verkehrsgesetz schwer. Dafür erhält er eine bedingte Freiheitsstrafe.

Lenken vom Beifahrersitz aus, Handy am Steuer, gefährlicher Spurenwechsel: Bendrit Bajra muss nun für seine Jugendsünden geradestehen. Der ehemalige Social-Media-Star wurde vor rund zehn Jahren durch seine kurzen Onlinevideos bekannt. Der schweizerisch-albanische Doppelbürger verglich in seinen Videos beispielsweise die Verhaltensweise von Schweizern und Ausländern.

Nach längerer Pause stand der 27-Jährige am Mittwoch erneut in der Öffentlichkeit. Dieses Mal jedoch negativ: Er musste sich im Bezirksgericht Dietikon verantworten. Angeklagt war Bendrit Bajra gleich zwei grobe Verkehrsdelikte. Der grösste Anklagepunkt: eine nächtliche Autofahrt.

Videos von waghalsigen Fahraktionen

Im April 2016 unternahm der ehemalige Social-Media-Star eine Autofahrt mit Kollegen. Bajra sass dabei auf dem Beifahrersitz. Einer seiner Kollegen steuerte den Wagen. Doch plötzlich kletterte dieser während der Fahrt auf den Rücksitz. Bajra ergriff daraufhin mit einer Hand das Steuerrad und mit der anderen umfasste er sein Smartphone, um die Szene zu filmen. Das fahrerlose Auto donnerte mit 100 Kilometern pro Stunde weiter. Möglich machte dies ein im Auto eingebauter Fahrassistent. Das Video veröffentlichte Bajra nie.

Knapp drei Wochen später soll Bendrit Bajra erneut das Verkehrsregelgesetz verletzt haben. Er filmte aus seinem fahrenden Auto hinaus einen Kollegen, der auf der Autobahn den Oberkörper aus dem Schiebedach eines parallel fahrenden Wagens streckte.

Bajra erhält bedingte Freiheitsstrafe

Jetzt, sieben Jahre später, musste sich der heutige Unternehmer vor dem Bezirksgericht für seine Taten verantworten. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Handlungen als «äusserst gefährlich». Bajra und seine Kollegen hätten mit ihrer Aktion ihre Mitmenschen gefährdet.

Das Bezirksgericht sprach ihn der groben Verletzung der Verkehrsregeln und der Gehilfenschaft zur groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. Er erhält eine bedingte zwölfmonatige Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 130 Franken.

Gesichter und Geschichten, 22.03.2023, 15:45 Uhr;

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