- Starkoch Alfons Schuhbeck landet wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe hinter Gittern.
- Das Landgericht München 1 verurteilte Schuhbeck zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung.
- Die Verteidigung forderte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Die Verteidiger begründeten ihre Forderung unter anderem mit dem Geständnis, das ihr Mandant abgelegt hatte, aber auch mit dessen Lebensleistung.
Schuhbeck sei ein begnadeter Koch und unvergleichlich im Umgang mit Gewürzen, sagte einer seiner Anwälte. Er habe immer nur Geschäfte, Restaurants und Gewürzläden eröffnet. Er habe aber die kaufmännische Seite vergessen.
Mehr als zwei Millionen Euro
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für Schuhbeck eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten gefordert. Er habe unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust, so die Staatsanwältin.
Insgesamt gehe es um mehr als 2.3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck in den Restaurants «Orlando» und «Südtiroler Stuben» hinterzogen habe.
Der Mitangeklagte, der das Computerprogramm entworfen haben soll, steht wegen Beihilfe vor Gericht.