Die norwegische Justiz scheut nicht davor zurück, ein Mitglied der Königsfamilie zu einer Haftstrafe zu verurteilen. In der Berichterstattung fällt auf: Viele Medien schreiben, Marius Borg Høiby sei «nach norwegischem Recht» wegen Vergewaltigung verurteilt worden. SRF-Korrespondent Bruno Kaufmann über das verschärfte Sexualstrafrecht im nordischen Land.
Was bedeutet die Verurteilung «nach norwegischem Recht» im Fall Høiby?
Er ist in zwei Fällen wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Nämlich dafür, dass er sich aktiv an den beiden Frauen verging – obwohl er wissen musste, dass er gegen ihren Willen handelte. Høiby dokumentierte dies auch mit seinem Handy. In zweiten weiteren Fällen ist der Vergewaltigungsvorwurf zurückgewiesen worden. Diese fanden statt, als die «Nur Ja heisst Ja»-Regelung in Norwegen noch nicht rechtskräftig war.
Hat der Fall Høiby einen Einfluss auf die Gesetzgebung gehabt?
Nein. Zwar gab es schon vorher Gerüchte, an die Öffentlichkeit gelangten die Vorwürfe gegen Marius Borg Høiby aber erst nach der Einführung des Gesetzes. Die Diskussion in Norwegen ist auch stark von derjenigen in anderen nordischen Ländern geprägt. Schweden, Dänemark, Finnland und Island haben in den vergangenen Jahren ähnliche Gesetze eingeführt.
Hat der Fall die gesellschaftliche Debatte um sexuelle Gewalt verändert?
Ja, der Fall prägt seit Monaten die Debatte in Norwegen und hat die Wahrnehmung des Themas stark geprägt. Der Prozess hat sechs Wochen gedauert. Jedes Detail kam an die Öffentlichkeit und es wurde aufgezeigt, warum dieser neue Tatbestand relevant ist. Deshalb hat man in der Öffentlichkeit – auch in vielen Schulen und unter Jugendlichen – intensiv darüber diskutiert. Der Fall hat dazu beitragen, dass sehr viele Menschen nun wissen, was es mit diesen Fragestellungen und Abgrenzungen auf sich hat.
Warum finden sich in Skandinavien klare Mehrheiten für «Nur Ja heisst Ja»?
Das hängt generell damit zusammen, dass die nordischen Länder seit Jahrzehnten Vorreiterländer in Fragen der Gleichstellung und Gleichberechtigung sind. Das hat sich auf das Familienrecht und das Sexualstrafrecht ausgewirkt. In Schweden gab es bereits in den 2010er-Jahren den Fall um Wikileaks-Gründer Julian Assange. Er wurde – nachdem er aus Schweden ausgereist war – von der schwedischen Justiz angeklagt, eine «fahrlässige Vergewaltigung» verübt zu haben.
Diese Diskussionen haben weiter in die skandinavische Debatte ausgestrahlt und schliesslich dazu geführt, dass es in den Parlamenten zu breiten Mehrheiten gekommen ist. Inzwischen hat man Erfahrungen gesammelt, die wiederum in anderen nordischen Ländern genutzt werden.
Hat die Zahl der Verurteilungen zugenommen?
Es gibt zwei Entwicklungen: Einerseits werden mutmassliche Vergewaltigungen viel häufiger als früher angezeigt. Betroffene wagen sich also vermehrt an die Öffentlichkeit und die Justiz. Die Zahl der Anklagen ist entsprechend angestiegen. Andererseits ist die Zahl der Verurteilungen nicht in gleichem Mass gewachsen.
In der konkreten Urteilsbilanz hatte die Gesetzgebung also keinen enormen Einfluss. In der öffentlichen Debatte sie aber eine grosse Bedeutung, gerade auch unter Jugendlichen. Sie hatte also eine Art abschreckende oder auch erzieherische Wirkung – und das war sicher eines der Ziele der Verschärfungen.