Die Inhaberinnen und Inhaber von Restaurants und Clubs im Kanton Freiburg sind nicht zufrieden mit der geltenden Gesetzgebung für den Abend- und Nachtbetrieb. Das zeigt eine Umfrage von GastroFribourg, dem Arbeitgeberverband für Restauration und Hotellerie im Kanton Freiburg.
Deshalb will die Kantonsregierung das Gesetz über die öffentlichen Gaststätten anpassen. Geplant sind folgende Änderungen:
- Diskotheken und Kabaretts sollen künftig von 16 bis 6 Uhr öffnen dürfen.
- Betriebe mit Patent B+ erhalten die Erlaubnis, bereits am Donnerstag bis 3 Uhr geöffnet zu bleiben.
- Für Nachtrestaurants gelten keine festen Öffnungszeiten mehr. Bisher durften sie von 11 bis 6 Uhr morgens geöffnet haben.
- Zudem ist die Anzahl an Nachtrestaurants nicht mehr beschränkt. Bisher erlaubte der Kanton nur vier solcher Betriebe im Kanton.
Die Gesetzesänderung geht auf eine Motion der FDP-Kantonsparlamentarier Romain Collaud und Johanna Gapany zurück. Die Vernehmlassung läuft vom 7. Juni bis am 30. August 2019.