Die Versorgungsplanung versucht aus übergeordneter Perspektive die Frage zu beantworten, welche Spital-Leistungen die Berner Bevölkerung in den kommenden Jahren braucht. Der über 300 Seiten starke Bericht der Berner Regierung enthält indessen noch keine Entschiede, welche Spitäler welche Leistungen erbringen sollen. Dies wird dann in der neuen Spitalliste festgelegt.
Der Kanton Bern verfüge bereits heute in allen Regionen über eine «ausreichende, qualitativ hochstehende, wirtschaftlich tragbare und gut zugängliche» Spitalversorgung, sagte Gesundheits- und Fürsorgedirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) vor den Medien.
Steigende Nachfrage nach Gesundheitsleistungen
Bern wäre aber schlecht beraten, sich auf dem Erreichten auszuruhen, betonte Schnegg. Die Berner Bevölkerung werde immer älter, was zu einer steigenden Nachfrage entsprechender Leistungen in der Altersmedizin führe.
In den kommenden vier Jahren setzt der Regierungsrat Schwerpunkte bei der Wirtschaftlichkeit und bei Prozessen und Abläufen.
Mit anderen Worten: Der Kanton will gute Versorgungsleistungen zu tieferen Kosten und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Akteuren. Zum Beispiel bräuchten die Psychiatriedienste eine viel grössere Nähe zu den Spitälern.
Doppelspurigkeiten und unnötige Kosten
Das Gesundheitswesen sei insgesamt noch zu stark fragmentiert und für die Bevölkerung unübersichtlich, schreibt Schnegg im Vorwort zur Versorgungsplanung. Dies führe zu Doppelspurigkeiten und unnötigen Kosten. Die Einführung des elektronischen Patientendossiers werde helfen, diese Herausforderung zu meistern, zeigt sich Schnegg überzeugt.
Dazu will der Kanton Mindestfallzahlen. Wer zuwenig Fälle hat und somit zuwenig Routine und zu hohe Kosten, darf nicht mehr operieren oder behandeln. Und schliesslich schlüsselt die kantonale Planung die medizinische Leistung geografisch auf.
Ein Basis-Angebot nahe bei den Leuten gibt's überall. Spezialisiertere Medizin nur überregional. Und um die hochspezialisierte Medizin kümmern sich nur die Insel in Bern oder sogar ein ausserkantonales Universitätsspital.
Die Versorgungsplanung gibt den Rahmen vor für die Vergabe von Leistungsaufträgen. Diese werden pro Spitalstandort vergeben. Für die Spitalunternehmen ist die Aufnahme auf der kantonalen Spitalliste von grösster wirtschaftlicher Bedeutung. Ohne Platz auf der Spitalliste kann ein Spital in der Grundversorgung nicht mit Krankenkassen und Kanton abrechnen.