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Kantonsgericht Chur
Legende: Das Verwaltungsgericht publiziert alle Urteile. Beim Kantonsgericht verschwinden manche in der Schublade. Keystone

Graubünden Zugang zu Urteilen: Regierung sieht keinen Handlungsbedarf

Bündner Richter und Richterinnen fällen jährlich tausende von Entscheiden. Aber nicht jedes Urteil wird öffentlich. Diese Tatsache kritisieren fast die Hälfte aller Grossräte. Sie wollen das Gesetz anpassen. Die Bündner Regierung sieht keinen Handlungsbedarf.

Es sei wichtig die Transparenz zu fördern und damit «Vertrauen in die Rechtspflege» zu schaffen, schreibt die Bündner Regierung in ihrer Antwort auf einen Vorstoss des CVP-Politikers Remo Cavegn.

Aber «nicht jedes öffentliche Urteil wird auch veröffentlicht.» Die Regierung ist der Ansicht, dass zwischen «öffentlichen, d.h. einsehbaren, und veröffentlichten, d.h. publizierten, Urteilen» unterschieden werden müsse.

Keine Stellung nimmt die Bündner Regierung zu der im Vorstoss geäusserten Kritik, dass «schriftliche Urteile der oberen Gerichte der Öffentlichkeit nicht bekannt gemacht werden, solange sie nicht rechtskräftig sind». Manche Begründungen würden so «für eine lange Zeitspanne der Öffentlichkeit vorenthalten». Das betrifft Urteile, die ohne öffentliche Verhandlung gefällt wurden.

47 Urteile, die nie einsehbar waren

Radio SRF vor Bundesgericht

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Ist das rechtlich zulässig, dass manche Urteile des Bündner Kantonsgericht nie einsehbar sind? Diese Frage will Radio SRF in einem konkreten Fall klären und hat deshalb beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt.

Davon betroffen sind auch Urteile des Kantonsgerichts, die vom Bundesgericht korrigiert und damit nie rechtskräftig wurden. Wie ein Blick in die Jahresberichte zeigt, wurden in den vergangenen zehn Jahren (2005-2014) vom Bundesgericht 47 Urteile teilweise oder ganz umgestossen. Diese Urteile dürften aufgrund dieser Regelung für die Öffentlichkeit nie einsehbar gewesen sein.

Für die Bündner Regierung ist es weiter nicht notwendig, dass die Entscheide der Bezirksgerichte veröffentlicht werden. Der finanzielle Aufwand sei zu gross und inhaltlich seien diese erstinstanzlichen Urteile für die Rechtspraxis «vernachlässigbar».

Verwaltungsgericht kommuniziert offensiv

Keine Thema ist weiter die unterschiedliche Publikationspraxis der Bündner Gerichte ( siehe Beitrag vom 6. April 2016 ): Während das Verwaltungsgericht grundsätzlich alle Urteile publiziert – auch wenn der Fall weitergezogen wurde – beschränkt sich das Kantonsgericht auf rechtskräftige Urteile. Uneinheitlich ist die Praxis bei den Bezirksgerichten. Der Grosse Rat diskutiert voraussichtlich in der Juni-Session darüber, ob die Bündner Gerichte genügend transparent sind.

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