Das Gesetz, das den Anteil an Zweitwohnungen in Gemeinden auf 20 Prozent limitiert, setzt die im März letzten Jahres von Volk und Ständen angenommene Zweitwohnungsinitiative von Franz Weber um.
Zu den wichtigsten erfüllten Anliegen gehört für die Bündner Regierung die Besitzstandgarantie für altrechtliche Wohnbauten. Das sind Bauten, die vor der Abstimmung über die Zweitwohnungsinitiative schon standen oder bewilligt waren und in der Nutzung weitgehend frei sein sollen.
In insgesamt sieben Punkten sieht die Regierung Nachbesserungsbedarf. Noch geklärt werden soll unter anderem die Frage der Entschädigung. Durch den Zweitwohnungsartikel hätten unbebaute Baulandparzellen massiv an Wert verloren, weil der Markt eingebrochen sei. Es stelle sich deshalb die Frage des Schadenausgleichs durch den Bund.
Haltung der Regierung ist «peinlich»
Nationalrätin Silva Semadeni kann nicht verstehen, warum die Bündner Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort zum Gesetzesentwurf über die Zweitwohnungen nochmals viele Forderungen aufstellt. Die Regierung habe bereits voll mitgearbeitet bei diesem Entwurf. Nun stelle sie weitere Forderungen auf, auch werde dramatisiert und dies sei etwas peinlich.
Ende Oktober läuft die Vernehmlassung für die Zweitwohnungsinitiative ab. Danach wird der Bund die Vernehmlassungsantworten ausarbeiten. Voraussichtlich Mitte des nächsten Jahres wird sich das Parlament in Bern mit dem Entwurf befassen. Das definitive Gesetz soll 2015 in Kraft treten.