Derzeit ist die Umsetzung des Verfassungsartikels zu den Zweitwohnungen auf Verordnungsebene geregelt. Die Verordnung gilt, bis ein Gesetz in Kraft ist. Die Regeln der Verordnung seien im Wesentlichen in den Gesetzesentwurf eingeflossen, schreibt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) in einer Mitteilung.
Zwei Varianten für bestehende Wohnungen
Für Wohnungen, die vor der Abstimmung schon bestanden oder rechtskräftig bewilligt waren, schlägt der Bundesrat zwei Varianten vor.
Die erste Variante: Die Wohnung kann weitgehend frei umgenutzt und sogar geringfügig erweitert werden. Die Kantone wären verpflichtet, Missbräuche zu verhindern.
Die zweite Variante: Die Wohnung darf grundsätzlich nur im Rahmen der bestehenden Hauptnutzfläche geändert werden. Umnutzungen wären nur dann zulässig, wenn sie durch besondere Gründe bedingt sind.
Solche Wohnungen könnten im Rahmen eines «strukturierten Beherbergungsbetriebs» erstellt werden, schreibt das Uvek. Darunter sind Hotels und hotelmässige Residenzen zu verstehen. Weiter könnten Ortsansässige zusammen mit dem Neubau einer Erstwohnung eine Einliegerwohnung erstellen, also eine zusätzliche Wohnung im selben Haus.
Dritte Kategorie an Zweitwohnungen
Der Gesetzesentwurf lässt noch eine dritte Kategorie neuer Wohnungen zu. Diese müssten auf einer international ausgerichteten, kommerziellen Vertriebsplattform angeboten werden. Diese Möglichkeit soll jedoch nur in jenen Gebieten bestehen, in denen ein entsprechender Bedarf ausgewiesen ist.
Nach der geltenden Verordnung ist es möglich, Hotelbetriebe komplett umzunutzen. Bedingung: Diese müssen bereits seit 25 Jahren bestehen und nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt werden können.
Ergänzend dazu sieht das Gesetz eine weitere Möglichkeit zum Erstellen neuer Zweitwohnungen vor: Diese sind bis zu einem Anteil von maximal 20 Prozent der Hauptnutzfläche eines Beherbergungsbetriebs zugelassen, wenn sie für die Finanzierung des Baus oder der Weiterführung des Betriebs erforderlich sind.
«Können wir nicht akzeptieren»
Bei den Initianten kommt der Gesetzentwurf des Bundesrates nicht gut an. Vera
Weber, Tochter des Umweltschützers Franz Weber, sprach von einem «Kniefall» vor der Bau- und Immobilien-Lobby. Der Gesetzentwurf missachte den Willen von Volk und Ständen. «Das können wir so nicht akzeptieren.»
Der Baumeisterverband erachtet den Entwurf hingegen als «pragmatisch und lösungsorientiert». Es handle sich um eine taugliche, wenn auch nicht völlig zufriedenstellende Grundlage.
Der Gesetzesentwurf enthalte Vorschläge, die in die richtige Richtung zielten, teilte
die Regierungskonferenz der Gebirgskantone mit. Sie fordert aber noch Vereinfachungen, damit die Gemeinden ihren Aufgaben in «angemessener Weise» gerecht werden könnten.