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Grossbrand in Steckborn Ehepaar steht vor Gericht

Am Montagmorgen begann die Verhandlung mit der Befragung des 48-jährigen Mannes und der 47-jährigen Frau. Die Verhandlung wird am Dienstag mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt.

Wie die anderen Bewohner der sechs Häuser in Steckborn hat das beschuldigte Ehepaar beim Feuer sein Hab und Gut verloren und musste von der Feuerwehr gerettet werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann und der Frau vor, unbeaufsichtigt einen Lithium-Polymer-Akku für ein Modellauto aufgeladen zu haben. In der Nacht kam es zu einer Überladung, dann zu einer Überhitzung und schliesslich zum Brand, der einen Schaden von rund 12 Millionen Franken verursachte.

Zwei Feuerwehrmänner zwischen Schläuchen.
Legende: Drei Tage dauerten die Löscharbeiten. Sechs Häuser wurden zerstört. Keystone

Der Ehemann erklärte vor Gericht, die Gefahren von Lithium-Polymer-Akkus seien ihm nicht bekannt. Er habe das Gerät benutzt wie andere Ladegeräte auch, etwa wie dasjenige für das Telefon. Er glaube nicht, etwas falsch gemacht zu haben.

Die Gefahrenhinweise auf dem Akku waren deutlich lesbar.
Autor: Patrick Müller Staatsanwalt

Der Staatsanwalt stellte in seinem Vortrag fest, der Mann habe eine Gefahr geschaffen, in dem er das Modellauto samt Akku in die Wohnung gebracht habe. Auf dem Akku seien Warnhinweise aufgedruckt, die sogar noch nach dem Brand lesbar gewesen seien.

Der Rechtsvertreter der insgesamt 22 Privatkläger argumentierte, es sei ein spezieller Akku gewesen, der normalerweise in einer feuerfesten Tasche aufbewahrt werde. Das Ehepaar habe es an pflichtgemässer Umsicht damit vermissen lassen und hätte die Folgen voraussehen müssen.

Bedingte Geldstrafen gefordert

Der Staatsanwalt forderte für den Mann wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken sowie eine Busse von 600 Franken. Für die Frau verlangte er für den gleichen Tatbestand ebenfalls eine bedingte Geldstrafe: 10 Tagessätze à 30 Franken und eine Busse von 300 Franken.

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