Das Bundesgericht stützt einen Entscheid des Basler Appellationsgerichts: Die Helvetia darf ihr Neubauprojekt am Steinengraben erstellen. Grundfrage war, ob das Projekt der Helvetia Versicherungen genügend neuen Wohnraum erstellt, so dass der Abriss der bestehenden Häuser mit dem Wohnraumfördergesetz des Kantons vereinbar ist.
Das Gesetz verlangt, dass Wohnhäuser nur dann abgebrochen werden dürfen, wenn beim neuen Haus mindestens gleich viel Wohnraum entsteht. Beim Projekt der Helvetia Versicherungen – einem Bürogebäude mit Wohnungen – ist dies der Fall, urteilte das Basler Appellationsgericht und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil. Nun bestätigt auch das Bundesgericht das Urteil des Basler Appellationsgericht und hat die Beschwerde der Bewohnerinnen und Bewohner der Häuser am Steinengraben abgewiesen.
Helvetia möchte bald bauen
In einer ersten Stellungnahme zeigte sich die Helvetia erfreut über das Urteil des Bundesgerichts. Man wolle bereits Anfang des kommenden Jahres mit dem Abriss, respektive dem Bau des neuen Komplexes beginnen.
Bewohner möchten Fristerstreckung
Die Beschwerdeführer - die Bewohnerinnen und Bewohner der betreffenden Liegenschaften am Steinengraben - sind entsprechend enttäuscht. Wie sie am Mittwoch mitteilten, hätten sie das Urteil zwar so erwartet, dennoch seien sie enttäuscht. Nun wolle man mit der Helvetia in Bezug auf die Kündigungsfrist über eine zusätztliche Fristerstreckung verhandeln.