Dieser Entscheid von AL-Stadtrat Richard Wolff sorgt bis heute für Wirbel: Im November 2017 beschloss der damalige Polizeivorsteher, dass die Stadtpolizei Zürich in ihren Medienmitteilungen die Herkunft von mutmasslichen Straftätern nicht mehr nennt. Möchten Journalisten dennoch die Nationalität erfahren, müssen sie sich auf der Medienstelle der Polizei melden. Ursache eines Verbrechens sei nicht die Herkunft einer Person, begründete Wolff seinen Entscheid. Vielmehr seien es Armut oder ein tiefes Bildungsniveau.
Die SVP des Kantons Zürich wollte die neue Praxis der Stadtpolizei nicht akzeptieren und lancierte eine Volksinitiative. Die Polizei müsse nicht nur zwingend die Herkunft der mutmasslichen Täter in ihren Mitteilungen nennen, sondern auch ein allfälliger Migrationshintergrund solle erwähnt werden. Dafür bestehe ein öffentliches Interesse, so die Partei. Alles andere sei Zensur.
Herkunft Ja, Migrationshintergrund Nein
Der Zürcher Kantonsrat wollte die Volksinitiative in dieser Form nicht unterstützen. Stattdessen sprach sich das Parlament für den Gegenvorschlag der Regierung aus. Dieser sieht vor, dass die Zürcher Polizeien Nationalität, Alter und Geschlecht in Zukunft nennen, allerdings auf den Zusatz mit dem Migrationshintergrund verzichten.
Ob sich die Zürcher SVP mit diesem Entscheid zufrieden gibt und ihre Volksinitiative zurückzieht, ist noch offen. Tut sie es, dann würde der Gegenvorschlag der Regierung automatisch zum Gesetz. Zieht die Partei ihre Initiative nicht zurück, dann kommt die ganze Sache vors Volk. Die Vorlage kommt in rund vier Wochen nochmals in den Kantonsrat. Bis dann will die SVP einen Entscheid gefällt haben.