Der Kanton Bern will die Folgen des Strukturwandels für die Bauern abfedern. Das Kantonsparlament hat am Mittwochabend entsprechende Änderungen im bäuerlichen Boden- und Pachtrecht beschlossen.
Konkret geht es um Senkungen der Gewerbegrenze, die sich an der sogenannten Standardarbeitskraft (SAK) misst. In Berg- und Hügelgebieten wird diese Grenze von 0,75 auf 0,6 SAK und in der Talzone von 1,0 auf 0,85 SAK gesenkt. Eine SAK entspricht einer 100%-Stelle mit einer 50-Stundenwoche. Damit liegt die Gewerbegrenze in keinem anderen Kanton so tief wie in Bern.
Damit nutzt der Kanton Bern den Spielraum des Bundes zur Existenzsicherung von kleinen und mittleren Bauern aus. Ein Status als landwirtschaftliches Gewerbe bringt den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben Erleichterungen für die Nachkommen, bei der Pacht und beim Bauen ausserhalb der Bauzone. Der Gewerbestatus hat aber keine Auswirkungen auf Direktzahlungen oder Investitionshilfen.
Zweite Lesung
Viele Parlamentsmitglieder taten sich mit der komplexen und technischen Materie schwer. Die vorberatende Finanzkommission nahm zwei Gesetzesartikel, die steuerliche Fragen betrafen, zur näheren Klärung in die Kommission zurück. Das Parlament wird deshalb noch eine 2. Lesung durchführen. In erster Lesung wurden die Gesetzesänderungen mit 132 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedet.