Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der «Lozärner Bier AG» abgewiesen. Diese wehrte sich damit gegen einen Entscheid der «Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz» des Kantons Luzern.
Die Lebensmittelkontrolle hatte bemängelt, die «Lozärner Bier AG» verstosse gegen das lebensmittelrechtliche Täuschungsverbot. Denn die Hersteller weckten mit der blau-weissen Etikette und dem geografischen Hinweis «Lozärner» - in typisch Luzerner Dialekt mit «O» geschrieben - fälschlicherweise den Eindruck, das Bier werde im Raum Luzern hergestellt. Es wird aber in Schaffhausen gebraut.
Bereits das Luzerner Kantonsgericht hatte die Beschwerde des Bierherstellers abgewiesen. Bis am 16. Juli haben die Hersteller Zeit, der Lebensmittelkontrolle mitzuteilen, wie sie vorgehen wollen, damit das Bier künftig rechtlich korrekt bezeichnet ist. Die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt.