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Aus Türkei abgeschoben IS-Verdächtige sind nicht in Haft

  • Drei Schweizer IS-Verdächtige sind am Donnerstagabend von der Türkei in die Schweiz überstellt worden.
  • Die Bundesanwaltschaft hat gegenüber SRF News bestätigt, dass es sich bei den Personen um ein Schweizer Ehepaar mit Kleinkind handelt.
  • Sie hat ein Strafverfahren wegen mutmasslichen Verstosses gegen das IS-Gesetz eröffnet. Die Personen sind nicht in Haft genommen worden.

Laut türkischen Behörden geschah die Rückführung in Kooperation mit dem Schweizer Aussendepartement. Es ist das erste Mal, dass die Türkei Schweizer IS-Verdächtige in ihr Heimatland zurückführt.

Die Bundesanwaltschaft (BA) unterstreicht, dass sich die Personen nicht im Kriegsgebiet des sogenannten Islamischen Staates (IS) aufgehalten haben, also weder in Syrien noch im Irak. Entsprechend handle es sich nicht um «IS-Rückkehrer».

Wie die BA weiter mitteilte, hatte sich die Familie in der Türkei niedergelassen. Die Personen wurden von den türkischen Behörden im Rahmen von fremdenpolizeilichen Massnahmen ausgewiesen. Nach ihrer Ankunft in der Schweiz wurden sie von Vertretern der Schweizer Sicherheitsbehörden befragt.

In Haft genommen wurden die Personen nicht. Die BA führt aber ein Strafverfahren wegen mutmasslichen Verstosses gegen das IS-Gesetz. Es gilt die Unschuldsvermutung.

In der Schweiz laufen rund 60 bis 70 Strafverfahren gegen Terror-Sympathisanten, die etwa im Internet Propaganda für Terrororganisationen betrieben haben. Das verstösst gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaida» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen.

Parallel dazu sind die Namen einiger IS-Kämpfer mit Schweizer Pass bekannt, die in Syrien in Haft sind. In die Schweiz zurückgebracht wurden von ihnen bislang niemand. Justizministerin Karin Keller-Sutter hat sich dagegen ausgesprochen. Sie will, dass diese Kämpfer vor Ort vor Gericht gestellt werden.

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