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Bezeichnung von Lebensmitteln EU-Parlament stimmt gegen Namen wie «Veggie-Hühnchen»

  • Vegetarische Produkte dürfen in der EU nach der Vorstellung des Europaparlaments künftig nicht mehr mit Begriffen wie «Speck», «Hühnchen» oder «Rippchen» beworben werden.
  • Mit 560 Ja-Stimmen, 75 Nein-Stimmen und 25 Enthaltungen stimmten die Abgeordneten in Strassburg für einen entsprechenden Gesetzesvorschlag
  • Bevor die Regeln in Kraft treten, müssen die Mitgliedstaaten noch formell zustimmen.

Der Entscheid in Strassburg entspricht einem Kompromiss, den die Abgeordneten Anfang März mit Vertretern der EU-Staaten vereinbart hatten. Im vergangenen Jahr wurde ein Verbot von Begriffen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte ins Spiel gebracht.

Konkret sollten demnach Begriffe wie «Steak», «Schnitzel», «Burger» und «Wurst» nur noch für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Dies wurde mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet – und stiess auf viel Kritik in mehreren EU-Staaten.

Deutschland ist nach Angaben von Wirtschaftsvertretern der grösste Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Firmen müssten Produkte umbenennen und könnten sie womöglich nicht mehr so einfach vermarkten, argumentierten sie. 

Was nicht mehr auf der Speisekarte stehen darf

Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte, wie zum Beispiel «Burger» und «Nuggets», auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden. Dies soll nach dem Beschluss des Parlaments auch weiter grundsätzlich möglich sein. Tabu sind dann künftig aber Bezeichnungen, die sich auf Tier- bzw. Fleischarten und einzelne Teilstücke («Cuts») beziehen: zum Beispiel Geflügel, Rindfleisch, Rippchen, Schulter, Leber, Kotelett oder Speck. Sie dürfen auch nicht für im Labor gezüchtete oder zellbasierte Produkte verwendet werden. Fleisch wird in dem Text als «geniessbare Teile von Tieren» definiert.

Nahaufnahme einer pflanzlichen Lebensmittelverpackung mit einem Burger-Bild.
Legende: Bezeichnungen von Fleischprodukten wie zum Beispiel Burger und Nuggets dürfen für Veggie-Produkte verwendet werden, Fleischarten (zum Beispiel Steak, Rippchen, Kotlett) jedoch nicht. REUTERS/Denis Balibouse

Der deutsche Minister für Ernährung, Alois Rainer, sah nach der Einigung im März Licht und Schatten. «Die Verbraucher sind schlau und mündig. Sie wissen längst, dass im Veggie-Schnitzel kein Fleisch ist», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Rainer äusserte sich zugleich kritisch zur Liste mit Begriffen, die künftig Fleischprodukten vorbehalten sind. «Wir hätten uns gewünscht, dass diesbezüglich gar keine Neuregelung kommt», sagte der Minister. Sie bedeute für die Branche unnötigen Mehraufwand.

Eigentlich sollte es bei dem EU-Vorhaben vor allem darum gehen, die Verhandlungsposition von Landwirten zu stärken. Schriftliche Verträge zwischen Erzeugern und Abnehmern sollen Pflicht werden, damit Produktionskosten berücksichtigt werden und es Verlässlichkeit gibt. Die Staaten müssen die Vorgaben nach der Bestätigung in nationales Recht umsetzen und können dabei auch Sektoren und Produkte ausnehmen.

SRF 4 News, 16.06.2026, 15:00 Uhr ; 

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