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Tod durch Steinigung für gleichgeschlechtlichen Sex
Aus Echo der Zeit vom 03.04.2019. Bild: Keystone
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Brunei verschärft Gesetze Schwule steinigen, weil die Scharia es will

Der kleine Staat in Südostasien setzt drakonische Strafen in Kraft. Menschenrechtler vermuten machtpolitische Gründe.

Khairul ist 19 Jahre alt, er ist schwul und seit heute droht ihm die Todesstrafe, wenn er beim Sex mit einem anderen Mann erwischt wird. «Es macht mir Angst. Es ist nicht so sehr die Angst vor dem Tod, aber dass meine Familie zusehen müsste, wie ich sterbe. Oder dass sie selbst die Steine auf mich werfen werden und mich jeder hassen wird, weil ich schwul bin.»

Der Teenager lebt in Brunei, einem kleinen muslimischen Staat in Südostasien. 2014 begann das Land damit, nach und nach das muslimische Rechtssystem, die Scharia, umzusetzen. Heute ist die letzte Stufe in Kraft getreten. Für Geschlechtsverkehr zwischen zwei Männern lautet die Strafe: Tod durch Steinigung.

Neben Todesstrafen droht auch Amputation

Khairul, der diesen Namen zum eigenen Schutz als Pseudonym gewählt hat, ist schockiert: «Es ist eine furchtbare Situation. Es ist meiner Meinung nach extrem unmenschlich. So etwas sollte es in unserem Zeitalter nicht mehr geben.»

Die neuen Scharia-Vorschriften in Brunei betreffen nicht nur Homosexuelle. Die Todesstrafe droht Muslimen in dem Land nun auch im Fall von Ehebruch. Dieben kann künftig die rechte Hand amputiert werden – und im Wiederholungsfall auch der linke Fuss. Gegen die neuen Regeln gab es massiven Widerstand. Die UNO-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet forderte, auf die drakonischen Strafen zu verzichten.

Sultan Hassanal
Legende: Der langjährige Herrscher Hassanal Bolkiah interpretiert Homosexualität als Handlung gegen die Lehren des Islam. Keystone

Doch bei Sultan Hassanal Bolkiah, der in Brunei seit Jahrzehnten herrscht, stiessen die Kritiker bisher auf kein Gehör. Er begründet die harten Strafen damit, dass es um Handlungen gegen die Lehren des Islam gehe.

Der Menschenrechtler Matthew Woolfe, Gründer der Organisation The Brunei Project, vermutet aber innenpolitische Gründe: «Das Land war in der Vergangenheit sehr wohlhabend. Es verfügt über grosse Erdölvorkommen. Aber die Wirtschaft entwickelt sich nun schon seit einiger Zeit schlecht. Einige glauben, dass die Regierung jetzt mit diesen harten Gesetzen versucht, ihre Macht zu stärken, weil sie sonst wohl an Autorität verlieren würde.»

Frau mit Kopftuch und Regenschirm
Legende: Die wirtschaftliche Lage Bruneis könnte sich durch die Scharia-Gesetze weiter verschlechtern. Getty Images

Das Sultanat leidet unter steigender Arbeitslosigkeit. Die Wirtschaft könnte nach dem Inkrafttreten der Scharia-Regeln noch weitere Probleme bekommen. Mehrere Prominente wie der Schauspieler George Clooney und der Sänger Elton John haben zum Boykott von Unternehmen aufgerufen, die in Verbindung mit Bruneis Regierung stehen. Sie zielen damit vor allem auf Luxushotels, die Brunei in Europa und den USA betreibt – darunter das Beverly Hills Hotel in Kalifornien und das Plaza Athénée in Paris.

Religiöser Fundamentalismus in der Region nimmt zu

Menschenrechtler weisen darauf hin, dass Brunei nicht das einzige Land in der Region ist, in dem im Namen der Scharia grausame Strafen vollstreckt werden. In der indonesischen Provinz Aceh werden Homosexuelle regelmässig öffentlich mit Stockschlägen bestraft. Bestraft werden auch Paare für ausserehelichen Sex oder öffentliches Händchenhalten. Auch in Malaysia sind vor wenigen Monaten zwei lesbische Frauen zu Stockschlägen verurteilt worden.

Junge hinter einer Säule einer Moschee
Legende: Menschenrechtler sehen in den Scharia-Vorschriften einen Versuch des Sultans, seine Macht zu stärken. Keystone

Hinter den Strafen steht aus Sicht von Experten ein zunehmender religiöser Fundamentalismus in der Region. Mit dessen Folgen muss Teenager Khairul in Brunei alleine fertig werden. Mit seiner Familie kann er darüber nicht sprechen – seine Verwandten wissen nicht, dass er schwul ist.

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Brunei will Homosexuelle mit Steinigung bestrafen
Aus Tagesschau vom 03.04.2019.
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