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«Buchhalter von Auschwitz» Beihilfe zum NS-Massenmord: Gericht bestätigt Urteil

Durch den Entscheid des deutschen Bundesgerichtshofs könnten auch andere Holocaust-Handlanger spät zur Rechenschaft gezogen werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der deutsche Bundesgerichtshof bestätigt erstmals ein Urteil wegen Beihilfe zum Massenmord in einem NS-Konzentrationslager.
  • Verurteilter ist der heute 95-jährige Oskar Gröning, der «Buchhalter von Auschwitz».
  • Dank des Entscheids ist laut Experten der Weg frei für weitere Prozesse.
  • Ob der hochbetagte Gröning ins Gefängnis muss, bleibt unklar.

Es ist ein Entscheid mit Signalwirkung: Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat zum ersten Mal eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Massenmord in einem nationalsozialistischen Vernichtungslager höchstrichterlich bestätigt. Dabei geht es um den Fall des früheren SS-Manns Oskar Gröning.

Der Schuldspruch gegen den 95-Jährigen sei rechtskräftig, sagte Grönings Verteidiger Hans Holtermann der Nachrichtenagentur dpa in Karlsruhe. Zuerst hatte die «Bild»-Zeitung darüber berichtet. Vom BGH lag zunächst keine Bestätigung vor.

Geld verschleppter Juden verwaltet

Gröning war im Juli 2015 in einem der letzten grossen Auschwitz-Prozesse vom Landgericht Lüneburg (Niedersachsen) zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte eingeräumt, das Geld der verschleppten Juden verwaltet und die Ankunft der Transporte mit beaufsichtigt zu haben. Das Gericht wertete das als Beitrag zum Funktionieren der nationalsozialistischen Tötungsmaschinerie.

Damit wurde Gröning sieben Jahrzehnte nach dem Holocaust wegen Beihilfe zum Mord in 300'000 Fällen verurteilt, ohne dass er an einzelnen Mordtaten direkt beteiligt war. Revision dagegen eingelegt hatten Gröning selbst sowie mehrere Nebenkläger.

Werden weitere Prozesse folgen?

Mit dem jüngsten Urteil wäre der Weg frei, auch anderen hochbetagten Handlangern des NS-Regimes in Deutschland den Prozess zu machen. Ob Gröning ins Gefängnis muss, hängt von seiner Gesundheit ab.

Jahrzehntelang wurden am Holocaust Beteiligte nicht zur Verantwortung gezogen, weil sie zwar Rad im Getriebe waren, aber nicht selbst getötet hatten.

Eine Wende leitete erst das Münchner Urteil gegen den früheren Sobibor-Aufseher John Demjanjuk von 2011 ein. Aber dessen Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord an 28'000 Juden wurde nie rechtskräftig, weil Demjanjuk vorher in einem Pflegeheim starb.

Hochbetagte NS-Kriegsverbrecher vor Gericht

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