- Wie soll die Beziehung zwischen der Schweiz und Grossbritannien nach dem Brexit aussehen? Darüber sprach Bundesrat Didier Burkhalter mit seinem britischen Amtskollegen Boris Johnson.
- Burkhalter hofft, dass Grossbritannien noch vor dem Ablauf der zwei Jahre mit Drittstaaten wie die Schweiz verhandeln darf – obwohl der EU-Vertrag dies nicht erlaubt.
Ziel des Bundesrates ist laut Didier Burkhalter, für den Handel zwischen der Schweiz und Grossbritannien eine rasche Nachfolgelösung zu finden. Aktuell sei man aber noch in einer «informellen, exploratorischen Phase». Mehr könne im Moment noch gar nicht drin liegen: Gemäss EU-Vertrag darf das Vereinigte Königreich vor dem vollzogenen Brexit keine Abkommen mit Drittstaaten verhandeln. Für die Drittstaaten sei das ein Problem.
Im Moment sind wir in einer informellen, exploratorischen Phase.
Beziehung zu Grossbritannien ist für Schweiz wichtig
Trotzdem wolle man sich auf den Brexit vorbereiten, um Rechtslücken zu vermeiden. Die Schweiz sei deshalb mit der Problematik an Grossbritannien aber auch an die EU herangetreten. So habe er erst letzte Woche mit seinem deutschen Amtskollegen Sigmar Gabriel darüber gesprochen.
Laut Burkhalter würde es helfen, wenn die Frage der Drittstaaten während den ersten drei Monaten bei den Austrittsverhandlungen zwischen Brüssel und London integriert würde, um so eine «pragmatische Lösung zu finden, die dem Vereinigten Königreich erlaubt, formell vor den zwei Jahren mit Drittstaaten zu verhandeln».
In einem zweiten Schritt würde man dann die Möglichkeit haben, formal verhandeln zu können, sagte der Aussenminister weiter. Denn die Beziehungen mit dem vereinigten Königreich seien wichtig, sagte Burkhalter und illustrierte dies mit einem Beispiel. Es gebe rund 150 Flugverbindungen zwischen Grossbritannien und der Schweiz pro Tag. «Das ist mehr als die Zugverbindungen zwischen Bern und Zürich jeden Tag».
Beziehung zur EU wird neu geregelt
Zum institutionellen Rahmenabkommen mit der EU, das die Beziehung zwischen der Schweiz und der EU neu regeln wird, betonte Burkhalter, die Verhandlungen seien noch am Laufen. Er zeigte sich aber optimistisch: An einem kürzlichen informellen Treffen habe es Anzeichen gegeben, dass sich die EU in ihrer Haltung ein wenig bewegen könnte.
Dabei geht es speziell um den sogenannten Mechanismus zur Streitbeilegung. Konkret: Wenn sich die Schweiz und die EU über die Auslegung eines Abkommens nicht einig sind, soll das höchste EU-Gericht eine Rechtsauslegung vornehmen. In einem «gemischten Ausschuss» soll dann entschieden werden, welche Interpretation gilt.
Falls man sich dann immer noch nicht einig ist, dann wäre laut Burkhalter die Schweiz mit «angemessenen Kompensationsmassnahmen einverstanden». Teil- oder komplette Suspendierung des betroffenen Abkommens würde die Schweiz nicht mehr akzeptieren. Aber wann ist eine Kompensationsmassnahme angemessen? Das würde laut Burkhalter im besten Fall eine Schiedsgericht entscheiden.