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Hoeness akzeptiert Gerichtsurteil
Aus Tagesschau vom 14.03.2014.
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International «Der Fehler meines Lebens»: Uli Hoeness geht ins Gefängnis

Uli Hoeness verzichtet auf eine Revision in seinem Steuerprozess und akzeptiert damit die Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Zudem tritt er mit sofortiger Wirkung als Präsident und Aufsichtsratschef des FC Bayern München zurück.

Uli Hoeness akzeptiert seine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Steuerhinterziehung. Ausserdem tritt er mit sofortiger Wirkung von seinen Ämtern als Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender des FC Bayern München zurück. Das teilte der 62-Jährige in einer persönlichen Erklärung mit.

«Mein Verständnis von Anstand»

«Nach Gesprächen mit meiner Familie habe ich mich entschlossen, das Urteil des Landgerichts München II in meiner Steuerangelegenheit anzunehmen. Ich habe meine Anwälte beauftragt, nicht dagegen in Revision zu gehen. Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung. Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens. Den Konsequenzen dieses Fehlers stelle ich mich», hiess es in der Erklärung von Hoeness. Er war am Donnerstag wegen der Steuerhinterziehung in Höhe von mindestens 28,5 Millionen Euro verurteilt worden.

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Heribert Prantl über Uli Hoeness: «Strafe muss sein»
aus Tagesgespräch vom 14.03.2014. Bild: ZVG
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«Ausserdem lege ich mit sofortiger Wirkung die Ämter des Präsidenten des FC Bayern München e.V. und des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG nieder», schrieb er weiter. «Ich möchte damit Schaden vom meinem Verein abwenden. Der FC Bayern München ist mein Lebenswerk und er wird es immer bleiben.

Ich werde diesem grossartigen Verein und seinen Menschen auf andere Weise verbunden bleiben, solange ich lebe. Meinen persönlichen Freunden und den Anhängern des FC Bayern München danke ich von Herzen für ihre Unterstützung.»

Bereits steht fest, wer seinen Posten beim FC Bayern München bis auf weiteres übernehmen wird. Es ist Adidas-Chef Herbert Hainer.

Revision der Staatsanwaltschaft?

Uli Hoeness wird seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung nicht umgehend antreten können. Denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft muss zunächst entscheiden, ob sie das Urteil akzeptiert oder in Berufung geht.

«Es geht darum, ob die Urteilsgründe, die das Gericht dargelegt hat, so für uns nachvollziehbar sind, dass wir zu der Entscheidung kommen, dieses Urteil nicht anzugreifen. Dies insbesondere im Hinblick auf eine rechtliche Würdigung, die vom Gericht anders vorgenommen wurde, als von uns», sagte der Sprecher der Münchner Staatsanwalt. Das Urteil vom Donnerstag über dreieinhalb Jahre Gefängnis lag zwei Jahre unter der Forderung der Anklage.

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SRF-Korrespondent Stefan Reinhart zum Entscheid
Aus Tagesschau vom 14.03.2014.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 48 Sekunden.

Falls die Staatsanwaltschaft in Revision gehen sollte, müsste der Bundesgerichtshof entscheiden. Der Entscheid der Staatsanwaltschaft fällt Anfang nächster Woche.

Doch auch wenn die Staatsanwaltschaft auf eine Berufung verzichtet, wird Hoeness nicht sofort ins Gefängnis kommen. «Es wird sicherlich noch einige Wochen in Anspruch nehmen, bevor er in Haft gehen wird», sagte die Sprecherin des Oberlandesgerichts München.

Fest steht hingegen bereits, wo der bisherige FC-Bayern-Chef die nächsten Jahre verbringen müsste: in der oberbayerischen Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech.

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