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Deutschland Gericht beurteilt AfD-Jugend als gesichert extremistisch

  • Der deutsche Verfassungsschutz hat die Jugendorganisation der AfD – die Junge Alternative (JA) – zu Recht als gesichert rechtsextrem eingestuft.
  • Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Es hat einen Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation gegen die Einstufung abgelehnt.
  • Die Junge Alternative habe verfassungsfeindliche Absichten, so das Gericht.
  • Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Eine zentrale politische Vorstellung der Organisation sei der «Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand». Dies stelle einen Verstoss gegen die Menschenwürde dar, begründet das Gericht. Die AfD und ihre Jugendorganisation können am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht dagegen Beschwerde einlegen.

Mann mit Glatze hält weisse Flagge mit Logo der Jungen Alternativen
Legende: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) nach einem Gerichtsurteil als gesichert rechtsextrem einstufen. Archiv/KEYSTONE/DPA/Alex Talash

Bislang hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Jugendorganisation als Verdachtsfall eingestuft. Eine Klage gegen diese Entscheidung war vom Verwaltungsgericht Köln zurückgewiesen worden. In der nächsten Instanz beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mitte März mit dieser Frage.

Bestrebungen gegen freiheitliche demokratische Grundordnung

Im April 2023 hatte das BfV mitgeteilt, dass sich durch die Verdachtsfallbeobachtung Hinweise ergeben hätten, dass sich bei der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verdichtet hätten. Daher werde die Junge Alternative als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und behandelt.

Dagegen hatten die AfD und die Nachwuchsorganisation im Juni 2023 Klage eingereicht und sich per Eilantrag gegen die Einstufung gewährt. Den Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Köln abgelehnt.

Faeser begrüsst das Urteil, AfD schweigt

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Während die deutsche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) das Urteil begrüsste, wollte sich die AfD auf Anfrage nicht äussern. «Die heutige Entscheidung benennt deutlich, dass wir es mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie zu tun haben. Dagegen werden wir auch weiter mit den Mitteln des Rechtsstaats vorgehen», teilte Bundesinnenministerin Faeser mit. Deshalb komme es darauf an, die Demokratie aktiv zu verteidigen und all diejenigen zu schützen, die wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe oder ihrer demokratischen Haltung angefeindet würden.

Die AfD war 2013 ursprünglich von Kritikern der Euro-Rettungspolitik gegründet worden, hat sich seitdem aber nach rechts bewegt und mit der Begrenzung der Zuwanderung ihr Hauptthema gefunden. Mehrere ostdeutsche Landesverbände wurden bereits als gesichert extremistisch eingestuft.

In deutschlandweiten Umfragen ist die AfD zweitstärkste Kraft hinter den Christdemokraten. Ihre Werte sind aber zuletzt wieder unter die 20-Prozent-Marke gerutscht, womöglich als Folge der Grossdemonstrationen gegen Rechtsextremismus der vergangenen Wochen in vielen deutschen Städten.

SRF4 News, 6.2.2024, 15 Uhr ; 

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