- Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main lässt die Anklage des Generalbundesanwalts gegen den 54-jährigen Schweizer Daniel M. zu.
- Ihm wird vorgeworfen, vom Juli 2011 bis Februar 2015 die Finanzverwaltung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen ausgespäht zu haben.
- Die Hauptverhandlung beginnt am Mittwoch, den 18. Oktober.
- Der mutmassliche Spion ist im April in Frankfurt festgenommen worden.
Daniel M. hat im Auftrag des Schweizer Nachrichtendienstes (NDB) gehandelt. Davon ist der deutsche Generalbundesanwalt überzeugt. Das Oberlandesgericht ist nun seinen Ausführungen zur Anklageerhebung gefolgt.
Der Angeklagte habe die persönlichen Daten von drei nordrhein-westfälischen Steuerfahndern beschafft, wirft ihm die deutsche Bundesanwaltschaft vor. Diese sind mit dem Ankauf sogenannter Steuer-CDs befasst gewesen.
Indem er diese Daten an den Nachrichtendienst weitergegeben habe, sei die strafrechtliche Verfolgung dieser Steuerfahnder möglich geworden. Die CDs enthielten Daten mutmasslicher deutscher Steuerhinterzieher.
Darüber hinaus soll der Angeklagte eine Quelle in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung platziert haben.