- Uber wird in Europa nicht zu seinem ursprünglichen Geschäftsmodell zurückkehren können, Fahrten mit Privatleuten als Chauffeur zu vermitteln.
- Der Europäische Gerichtshof entschied dass ein solcher Dienst eine Verkehrsdienstleistung ist und entsprechend reguliert werden muss. Damit wurde der Service rechtlich mit klassischen Taxi-Diensten gleichgestellt.
- Mit dem Grundsatzurteil kann Uber in der EU verpflichtet werden, eine vorherige behördliche Genehmigung einzuholen. Damit obliegt es den Mitgliedsstaaten, die Bedingungen für Uber in Europa festzulegen.
- Uber vermittelt über Smartphone-Apps Fahrten in verschiedenen Angebots- und Preisklassen. Das Unternehmen ist in dutzenden Ländern und hunderten Städten aktiv und vor allem etablierten Taxiunternehmen ein Dorn im Auge.
Inhalt
Entscheid aus Luxemburg Hartes Urteil für Uber
Teilen
sda/widb