- Uber wird in Europa nicht zu seinem ursprünglichen Geschäftsmodell zurückkehren können, Fahrten mit Privatleuten als Chauffeur zu vermitteln.
- Der Europäische Gerichtshof entschied dass ein solcher Dienst eine Verkehrsdienstleistung ist und entsprechend reguliert werden muss. Damit wurde der Service rechtlich mit klassischen Taxi-Diensten gleichgestellt.
- Mit dem Grundsatzurteil kann Uber in der EU verpflichtet werden, eine vorherige behördliche Genehmigung einzuholen. Damit obliegt es den Mitgliedsstaaten, die Bedingungen für Uber in Europa festzulegen.
- Uber vermittelt über Smartphone-Apps Fahrten in verschiedenen Angebots- und Preisklassen. Das Unternehmen ist in dutzenden Ländern und hunderten Städten aktiv und vor allem etablierten Taxiunternehmen ein Dorn im Auge.
Entscheid aus Luxemburg Hartes Urteil für Uber
Teilen
sda/widb