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Sperisen: «Ich bin schockiert» (Französisch)
Aus News-Clip vom 20.10.2023.
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Entscheid des Bundesgerichts Erwin Sperisen ist nun frei

  • Das Bundesgericht hat die Verurteilung von Erwin Sperisen zu 15 Jahren Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum Mord aufgehoben.
  • Es folgt damit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
  • Er hat die Justizvollzugsanstalt Witzwil BE verlassen.

In einem für Montag zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil lässt das Höchstgericht das Revisionsgesuch von Sperisen teilweise zu. Dieses stützt sich auf das EGMR-Urteil vom 13. Juni. Der Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg war zum Schluss gekommen, dass die Präsidentin der Beschwerdekammer des Genfer Berufungsgerichts befangen war.

Foto von Erwin Sperisen im Anzug.
Legende: Der ehemalige Polizeichef von Guatemala wird doch nicht zu einer 15-Jahres-Haft verurteilt. Keystone/PETER KLAUNZER

In seinen Erwägungen wies das Bundesgericht Einwände der Genfer Staatsanwaltschaft gegen die Begründung des EMGR zurück, wonach der Gerichtshof sich auf einen falschen Sachverhalt gestützt haben soll. Im weiteren beschied das Bundesgericht die Genfer Staatsverfolgung, der Entscheid aus Strassburg sei endgültig. Die Schweiz sei der europäischen Erklärung der Menschenrechte verpflichtet und setze sich für den Vollzug der EMGR-Beschlüsse ein.

Retour auf Stand von 2017

Sein eigenes Urteil von 2019 mit der Bestätigung der Strafe des Kantonsgerichts hob das Bundesgericht nicht auf. Die Dauer des Verfahrens von elf Jahren bezeichnete es zudem als nicht übermässig lang. Sie erkläre sich mit der äussersten Schwere des Falls und dem internationalen Charakter.

In seinem Entscheid befand das Bundesgericht, der Fall Sperisen müsse auf den Zustand zurück versetzt werden, in dem er sich vor dem Zeitpunkt der vom EMGR gerügten Äusserungen der Genfer Gerichtspräsidentin befunden hatte. Das Genfer Berufungsbericht muss das Verfahren somit auf dem Stand von Anfang Oktober 2017 wieder aufnehmen.

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Erwin Sperisen aus Strafvollzug entlassen
aus Echo der Zeit vom 20.10.2023. Bild: KEYSTONE/Peter Klaunzer
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Die Genfer Staatsanwaltschaft nahm das Urteil zur Kenntnis. Sie erinnerte jedoch daran, dass das EGMR-Urteil und das Bundesgerichtsurteil «sich ausschliesslich auf die Frage der scheinbaren Befangenheit einer Richterin beziehen und keineswegs auf die Gründe, die zur Verurteilung von Erwin Sperisen geführt haben».

«Unter Schock»

Das Bundesgericht entschied nicht über eine Freilassung von Sperisen. Das Genfer Straf- und Massnahmenvollzugsgericht hatte die Entlassung aus dem Strafvollzug zwar Ende September angeordnet, was aber an einem Rekurs der Staatsanwaltschaft scheiterte. Die Beschwerde erhielt wegen des Fluchtrisikos aufschiebende Wirkung. Nun kam das Gericht auf seinen Entscheid zurück und setzte Sperisen auf freien Fuss.

Am Nachmittag konnte Sperisen die Justizvollzugsanstalt Witzwil BE verlassen. Er sei «unter Schock», sagte er auf die Frage eines Journalisten. Begleitet von einem seiner Anwälte, beteuerte er einmal mehr seine Unschuld. Seine Behandlung durch die Genfer Justiz in den vergangenen Jahren bezeichnete er als Ungerechtigkeit. Laut seinem Anwalt plant er, in der Schweiz zu bleiben.

Was bisher geschah

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Sperisen war 2007 von Guatemala in die Schweiz geflohen, um sich der Strafverfolgung in Guatemala zu entziehen. 2012 wurde er aufgrund eines Rechtshilfeverfahrens in Genf verhaftet und sass anschliessend fünf Jahre in Untersuchungshaft. Als Besitzer eines Schweizer Passes konnte er nicht ohne sein Einverständnis ins Ausland ausgeliefert werden.

Im April 2018 wurde Sperisen im zweiten Anlauf vom Genfer Kantonsgericht zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt – wegen Gehilfenschaft zu Mord in sieben Fällen. Es ging um eine Operation vom September 2006 in Guatemala, mit der die Kontrolle über ein Gefängnis zurückerlangt werden sollte. Dabei starben sieben Häftlinge.

Das Bundesgericht bestätigte das Urteil im November 2019. Sperisens Anwälte akzeptierten den Entscheid jedoch nicht und gelangten an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dieser kam im Juni zum Schluss, dass die Präsidentin der Beschwerdekammer des Genfer Berufungsgerichts befangen war. Gestützt auf diesen Entscheid hob das Bundesgericht am 18. Oktober die Verurteilung Sperisens auf und wies den Fall zurück an die Genfer Gerichte, wie am Freitag bekannt wurde. Noch am selben Tag wurde Sperisen aus der Haftanstalt Witzwil BE entlassen.

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Archiv: Sperisen wieder vor Gericht
Aus Tagesschau vom 16.04.2018.
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SRF 4 News, 20.10.2023, 16 Uhr;

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