- Das Zürcher Obergericht muss sich ein weiteres Mal mit dem Kunstsammler Urs Schwarzenbach auseinandersetzen: Als es im Juni 2020 dessen Busse von 4 auf 2.5 Millionen Franken reduziert hatte, habe es falsch gerechnet, hält das Bundesgericht fest.
- Die Eidgenössische Zollverwaltung hatte Schwarzenbach vorgeworfen, in 152 Fällen Einfuhrsteuern hinterzogen zu haben.
- Er soll Kunstgegenstände bei der Einfuhr in die Schweiz nicht angemeldet haben, oder wenn doch, dann falsch.
Das Bezirksgericht Bülach bestätigte einen entsprechenden Strafbescheid der Zollverwaltung und verhängte eine Busse von 4 Millionen Franken. Das Obergericht stellte in der Folge in einzelnen Fall-Dossiers das Verfahren ein, in anderen sprach es den Besitzer des Zürcher Luxushotels Dolder frei – im Übrigen bestätigte es die Schuldsprüche, reduzierte aber die Busse.
Gegen das Urteil gelangten sowohl Schwarzenbach als auch die Zollverwaltung ans Bundesgericht. Ersterer verlangte einen vollumfänglichen Freispruch, letztere eine höhere Busse. Für einen Freispruch sieht das Bundesgericht keinen Anlass, wie dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist.
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