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Entscheid des Bundesgerichts Zürcher Obergericht muss Busse gegen Schwarzenbach neu festlegen

  • Das Zürcher Obergericht muss sich ein weiteres Mal mit dem Kunstsammler Urs Schwarzenbach auseinandersetzen: Als es im Juni 2020 dessen Busse von 4 auf 2.5 Millionen Franken reduziert hatte, habe es falsch gerechnet, hält das Bundesgericht fest.
  • Die Eidgenössische Zollverwaltung hatte Schwarzenbach vorgeworfen, in 152 Fällen Einfuhrsteuern hinterzogen zu haben.
  • Er soll Kunstgegenstände bei der Einfuhr in die Schweiz nicht angemeldet haben, oder wenn doch, dann falsch.
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Archiv: Urs Schwarzenbach ist immer wieder vor Gericht.
Aus 10 vor 10 vom 08.12.2020.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 34 Sekunden.

Das Bezirksgericht Bülach bestätigte einen entsprechenden Strafbescheid der Zollverwaltung und verhängte eine Busse von 4 Millionen Franken. Das Obergericht stellte in der Folge in einzelnen Fall-Dossiers das Verfahren ein, in anderen sprach es den Besitzer des Zürcher Luxushotels Dolder frei – im Übrigen bestätigte es die Schuldsprüche, reduzierte aber die Busse.

Asperationsprinzip oder Kumulationsprinzip ?

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Das Obergericht hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass nach einer Gesetzesänderung nicht mehr die einzelnen Bussen für die verschiedenen Hinterziehungs-Fälle zusammengezählt werden, sondern dass das im Strafrecht verankerte Asperationsprinzip heranzuziehen sei. Damit wird eine Strafe für das schwerste Delikt festgelegt, die dann durch weitere vorliegende Taten etwas verschärft wird.

Für das Bundesgericht geht dies aber bezüglich Steuerhinterziehungen nicht auf: Eine strikte Anwendung des Asperationsprinzips hätte zur Folge, dass ein Täter, der gleichzeitig eine grössere Menge einer Ware ohne Deklaration der Mehrwertsteuer in die Schweiz einführt, eine höhere Busse riskiert, als wenn er die gleiche Ware unterteilt in mehrere Teillieferungen an mehreren Tagen ohne Deklaration eingeführt hätte.

Entgegen der Meinung des Obergerichts komme das im Verwaltungsstrafrecht festgeschriebene Kumulationsprinzip zur Anwendung, schreibt das Bundesgericht.

Gegen das Urteil gelangten sowohl Schwarzenbach als auch die Zollverwaltung ans Bundesgericht. Ersterer verlangte einen vollumfänglichen Freispruch, letztere eine höhere Busse. Für einen Freispruch sieht das Bundesgericht keinen Anlass, wie dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist.

AHV-Rentner oder Milliardär?

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Kunstsammler, Händler und Hotelbesitzer Schwarzenbach, dessen Vermögen die «Bilanz» in ihrer Liste «Die 300 Reichsten» im November auf 1.25 Milliarden Franken schätzte, hatte im Verfahren wegen Mehrwertsteuerhinterziehung auch geltend gemacht, dass er inzwischen blosser AHV-Bezüger sei und dass es ihm finanziell «im Grossen und Ganzen sehr schlecht» gehe.

Vor Bundesgericht kritisierte der 73-Jährige, dass das Obergericht seine finanziellen Verhältnisse hätte abklären müssen, bevor es die Höhe der Busse festsetzte. Das Bundesgericht hat diese Rüge nun aber nicht weiter geprüft. Es überlässt dies dem Obergericht; dieses müsse als Folge der Rückweisung die Busse nun ohnehin neu bemessen.

Schwarzenbach und verschiedene Behörden stehen seit Jahren wegen verschiedener Steuerforderungen in Konflikt. Es liefen und laufen mehrere Verfahren, die die Zürcher Gerichte und auch das Bundesgericht mehr als einmal beschäftigten.

Regionaljournal Zürich / Schaffhausen, 15.12.21, 17:30 Uhr;

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