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Ermordete Touristinnen Berufungsgericht in Marokko bestätigt Todesurteile

  • Das Berufungsgericht in Salé bestätigte die bereits im Juli gefällten Todesurteile gegen die drei Haupttäter.
  • Auch die Haftstrafe von 20 Jahren eines Schweizer Mittäters bleibt unverändert.
  • Ferner wandelte das Gericht die lebenslange Haftstrafe eines vierten Angeklagten in eine Todesstrafe um.

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Aus dem Archiv: Urteil nach Mord an Backpackerinnen
Aus 10 vor 10 vom 18.07.2019.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 10 Sekunden.

Insgesamt standen in dem Berufungsverfahren 24 Angeklagte vor Gericht. Ihnen wurde vorsätzlicher Mord, illegaler Waffenbesitz und die Gründung einer Terrorgruppe vorgeworfen.

19 der Angeklagten bekamen Freiheitsstrafen zwischen fünf und 30 Jahren, die das Berufungsgericht nun bestätigte. Für einen weiteren Mann erhöhte das Gericht die Strafe von 15 auf 20 Jahre.

Auf unschuldig plädiert – vergeblich

Die Angeklagten baten am Mittwoch die Richter um Gnade und erklärten, sie seien unschuldig. Einige sprachen den Familien der Opfer ihr Beileid aus. Der einzige Ausländer unter den Angeklagten, ein 25-jähriger spanisch-schweizerischer Doppelbürger, überliess das Wort seinem Anwalt. Dieser plädierte vergeblich auf unschuldig.

Einem weiteren Schweizer wurde vor zwei Wochen in einem separaten Berufungsverfahren die Freiheitsstrafe von zehn auf fünf Jahre verkürzt. Er war bereits im April verurteilt worden war. Der 33-jährige britisch-schweizerische Doppelbürger wurde unter anderem wegen der Beteiligung an einer terroristischen Organisation für schuldig befunden.

IS-Fanatiker am Werk

Die 24-jährige dänische Studentin und ihre vier Jahre ältere norwegische Freundin waren im Dezember beim Zelten im Atlas-Gebirge im Nationalpark Toubkal südlich von Marrakesch ermordet worden. Nach Polizeiangaben wurden sie in ihrem Zelt überfallen und geköpft.

In einem nach dem Mord verbreiteten Video schworen die Täter dem inzwischen getöteten Anführer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS), Abu Bakr al-Baghdadi, die Treue. Ein weiteres Video zeigte die Enthauptung eines der beiden Opfer.

Todesurteile meistens nur ausgesprochen

Im Mai hatte einer der Hauptverdächtigen die Tat gestanden. Die vier Verurteilten, die der IS-Terrormiliz in einem Video einen Treueeid geleistet hatten, standen im Mittelpunkt des Verfahrens.

Der Mord hatte in Marokko zu einem öffentlichen Aufschrei geführt, viele Marokkaner hielten Mahnwachen für die Opfer ab. Die Todesstrafe wird in Marokko zwar verhängt, in der Regel aber nicht ausgeführt.

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