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EU-Gerichtshof entscheidet Irland muss inhaftierten Polen nicht ausliefern

  • Ein Pole, der in Irland in Haft sitzt, muss wegen der umstrittenen Justizreform in Polen nicht an sein Heimatland ausgeliefert werden.
  • Das entschied der europäische Gerichtshof in Luxemburg.
  • Der Pole, der wegen Drogenhandels gesucht wird, hat sich gegen seine Auslieferung an die polnischen Behörden gewehrt.

Der inhaftierte Mann argumentierte, dass er wegen der Justizreform in seiner Heimat kein faires Verfahren erhalten werde. Und stützte sich auf die Position der EU-Kommission, die der Ansicht ist, dass die Reform die Gewaltenteilung gefährde und die Unabhängigkeit von Gerichten einschränke. Deshalb hat die Brüsseler Behörde bereits ein Strafverfahren gegen das Land eingeleitet.

Der europäische Gerichtshof entschied, dass eine Justizbehörde von der Vollstreckung eines internationalen Haftbefehls absehen muss, wenn das Recht auf ein faires Verfahren in einem anderen EU-Mitgliedsland nicht gewährleistet ist. Die Richter betonten allerdings, dass die Hürden dafür hoch sind, und eine genaue Begründung nötig ist.

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