- Italien hat in gewissen Regionen zwischen 2008 und 2017 kontinuierlich gegen die EU-Regulationen bezüglich der Feinstaubbelastung verstossen.
- Zu diesem Urteil kommt der Europäische Gerichtshof und gibt der EU-Kommission Recht.
- Diese hatte 2014 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eingeleitet, weil die Feinstaubkonzentration in mehreren Regionen über den EU-Grenzwerten liegt. Besonders betroffen ist die Po-Ebene in Norditalien.
Der Gerichtshof der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg stellte fest, «dass von 2008 bis einschliesslich 2017 die Tages- und Jahresgrenzwerte für PM10-Partikel in einer Reihe von Gebieten auf italienischem Gebiet sehr regelmässig überschritten wurden».
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Ausserdem ist der Gerichtshof der Ansicht, dass «Italien es offensichtlich versäumt hat, rechtzeitig die Massnahmen zu ergreifen», um die Einhaltung der in der EU-Richtlinien festgelegten Grenzwerte zu gewährleisten.
Falls die betroffenen italienischen Regionen nun nicht reagieren, drohen ihnen Bussen.
Auch andere Länder im Visier der EU-Kommission
Neben Italien sind auch andere europäische Länder von den europäischen Behörden wegen Luftverschmutzung ins Visier genommen worden. So steht auch Frankreich, das 2019 wegen Luftverschmutzung im Zusammenhang mit Stickstoffdioxid verurteilt worden war, vor einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof wegen der Feinstaubbelastung. Polen wurde bereits 2018 wegen Überschreitung der Feinstaub-Grenzwerte verurteilt.
Die Feinstaubpartikel stammen grösstenteils aus Emissionen der Industrie, des Verkehrs und aus Kraftwerken und Heizungen. Kurzfristig führt diese Verschmutzung zu Reizungen der Augen, des Rachens und zu Beschwerden der Atemwege. Längerfristig kann die Feinstaubbelastung chronische Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Lungenkrebs auslösen.
Luftverschmutzung ist nach Angaben der Europäischen Umweltagentur für 480'000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr verantwortlich.