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Europäischer Gerichtshof Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann rechtens sein

  • Der Europäische Gerichtshof fällt den Schlussentscheid rund um das Recht von Arbeitgebern, Angestellten das Tragen eines Kopftuchs zu verbieten. Unter Umständen ist das Verbot rechtskonform.
  • Hintergrund des Urteils waren zwei Fälle aus Deutschland.
  • Das Gericht stärkte damit die Rechte von Arbeitgebern.
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Aus dem Archiv: Initiative zum Verhüllungsverbot wird angenommen
Aus Tagesschau vom 07.03.2021.
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Arbeitgeber in der EU dürfen muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten.

Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen könne durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden, urteilte der EuGH.

Mehrere Fälle hängig

Anstoss zu dem Urteil gaben zwei Fälle aus Deutschland. Zum einen war eine muslimische Mitarbeiterin einer überkonfessionellen Kindertagesstätte mehrfach abgemahnt worden, weil sie mit Kopftuch zur Arbeit gekommen war. Vor dem Arbeitsgericht Hamburg wurde daraufhin verhandelt, ob die Einträge aus der Personalakte gelöscht werden müssen. Das Gericht bat den EuGH daraufhin um die Auslegung von EU-Recht.

Ähnlich ging das Bundesarbeitsgericht 2019 mit dem Fall einer Muslimin aus dem Raum Nürnberg vor, die gegen ein Kopftuchverbot bei der Drogeriemarktkette Müller geklagt hatte. Während sich die Angestellte in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt sah, verwies die Drogeriekette auf unternehmerische Freiheit.

Bereits 2017 hatte der EuGH in einem ähnlichen Fall entschieden, dass ein allgemeines internes Verbot von politischen oder religiösen Symbolen am Arbeitsplatz keine unmittelbare Diskriminierung darstellt.

Spielraum für EU-Mitgliedstaaten

Das abschliessende Urteil im konkreten Fall der Kita-Mitarbeiterin und der Angestellten des Drogeriemarktes müssen nun die zuständigen deutschen Gerichte treffen.

Der EuGH betonte, dass diese durchaus Entscheidungsspielraum haben. Demnach könnten die nationalen Gerichte im Rahmen des Ausgleichs der in Rede stehenden Rechte und Interessen dem Kontext ihres jeweiligen Mitgliedstaats Rechnung tragen. Insbesondere sei dies der Fall, wenn es in Bezug auf den Schutz der Religionsfreiheit günstigere nationale Vorschriften gebe.

SRF News, 15.07.2021, 11:00 Uhr;

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