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Fall in Deutschland Zwölfjähriges Mädchen offenbar von Gleichaltrigen erstochen

  • Die beiden verdächtigen Mädchen, die eine zwölfjährige Schülerin erstochen haben sollen, haben die Tat gestanden.
  • Das Opfer war am Samstag verschwunden und am Sonntag leblos aufgefunden worden.
  • Am Montag haben die Koblenzer Polizei und Staatsanwaltschaft bestätigt, dass das Kind Opfer eines Verbrechens geworden ist.

Nach der ersten Anhörung der beiden verdächtigten Mädchen seien Widersprüche aufgetaucht. Deshalb hätten die Behörden am Montag erneut eine Befragung durchgeführt. Dabei hätten diese die Tat gestanden.

Die Polizei hat die Leiche des Mädchens am vergangenen Sonntag gefunden. Ein Polizist steht hinter einem Absperrband.
Legende: Die Polizei hat die Leiche des Mädchens am vergangenen Sonntag gefunden. KEYSTONE/DPA/Roberto Pfeil

Die strafunmündigen Kinder seien nun an einem «geschütztem Ort», wie ein Polizeisprecher anlässlich einer Medienkonferenz in Koblenz (Rheinland-Pfalz) sagte. Das heisse aber nicht, dass «jetzt nichts gemacht werde», betonte der Leitende Oberstaatsanwalt, Mario Mannweiler: «Wir legen diesen Fall jetzt in die Hände der Jugendbehörden.»

Mehrere Messerstiche

Hintergründe zu dem Fall und zu den Motiven der Tat nannte Mannweiler unter Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte der minderjährigen Verdächtigen nicht.

Was passiert mit Kindern, die straffällig werden?

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Kinder unter 14 Jahre sind nach Angaben der Koblenzer Staatsanwaltschaft in Deutschland grundsätzlich strafunmündig. Die Behörde kann also keine Anklage erheben und übliche Strafen entfallen. Das schreibt der deutsche Südwestrundfunk (SWR), welcher die Staatsanwaltschaft zitiert.

Stattdessen, so SWR weiter, seien die Jugendämter zuständig. Diese könnten gegebenenfalls Massnahmen zur Erziehungshilfe anordnen. Auch eine Unterbringung in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie sei möglich.

In der Schweiz sieht die Rechtslage derweil anders aus. Gemäss der Schweizerischen Kriminalprävention, eine interkantonale Fachstelle im Bereich Prävention von Kriminalität, gilt für Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren das Jugendstrafrecht. Bereits ab 10 Jahren sind Kinder also strafmündig und können aus strafrechtlicher Sicht in die Verantwortung gezogen werden.

Bei der Obduktion der Leiche in der Rechtsmedizin der Uniklinik Mainz seien zahlreiche Messerstiche festgestellt worden, teilten die Ermittler mit. Das Mädchen sei in der Folge verblutet. Die Tatwaffe oder die Tatwaffen würden weiter gesucht.

Das zwölfjährige Opfer war am Sonntag tot in der Nähe eines Radweges auf rheinland-pfälzischem Gebiet unmittelbar an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen gefunden worden. Das Kind war am Samstag als vermisst gemeldet worden.

SRF 4 News, 15:00 Uhr, 14.03.2023 ; 

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